Bundesgerichtshof Beschluss18.10.2011
Betreiber von elektronischen Programmführern trifft Vergütungspflicht für die Nutzung von Programmbegleitmaterial der SendeunternehmenBundesgerichtshof nimmt Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf nicht an
Mit Beschluss vom 18.10.2011 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010 zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist somit rechtskräftig.
Der VDZ hatte gegen die VG Media als Verwertungsgesellschaft der Sendeunternehmen geklagt, um für seine Mitglieder einen unentgeltlichen Anspruch auf Nutzung des Programmbegleitmaterials der Sendeunternehmen in elektronischen Programmführern und elektronischen Programmzeitschriften feststellen zu lassen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Ende 2010 die Klage des VDZ als unzulässig zurückgewiesen. Der Verband sei nach seiner Satzung nur zur Wahrnehmung der "gemeinsamen Interessen" der Zeitschriftenverleger berechtigt. Bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Programminformationsmaterial von den Verlagen genutzt werden könne, handele es sich um ein Sonderinteresse insbesondere der Programmzeitschriftenverlage und damit nur um ein Interesse einiger weniger Verlage im VDZ.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2011
Quelle: ra-online, VG Media, VDZ (pm/pt)