14.11.2024
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Dokument-Nr. 12482

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Bundesgerichtshof Beschluss18.10.2011

Betreiber von elektronischen Programmführern trifft Vergü­tungs­pflicht für die Nutzung von Programm­be­gleit­ma­terial der Sende­un­ter­nehmenBundes­ge­richtshof nimmt Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf nicht an

Mit Beschluss vom 18.10.2011 hat der Bundes­ge­richtshof die Beschwerde des VDZ Verband Deutscher Zeitschrif­ten­verleger e.V. gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010 zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist somit rechtskräftig.

Der VDZ hatte gegen die VG Media als Verwer­tungs­ge­sell­schaft der Sende­un­ter­nehmen geklagt, um für seine Mitglieder einen unentgeltlichen Anspruch auf Nutzung des Programm­be­gleit­ma­terials der Sende­un­ter­nehmen in elektronischen Programmführern und elektronischen Programm­zeit­schriften feststellen zu lassen.

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hatte Ende 2010 die Klage des VDZ als unzulässig zurückgewiesen. Der Verband sei nach seiner Satzung nur zur Wahrnehmung der "gemeinsamen Interessen" der Zeitschrif­ten­verleger berechtigt. Bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Program­m­in­for­ma­ti­o­ns­ma­terial von den Verlagen genutzt werden könne, handele es sich um ein Sonderinteresse insbesondere der Programm­zeit­schrif­ten­verlage und damit nur um ein Interesse einiger weniger Verlage im VDZ.

Quelle: ra-online, VG Media, VDZ (pm/pt)

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