18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 26609

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Urteil06.12.2017BundesgerichtshofXII ZR 95/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BB 2018, 193Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2018, Seite: 193
  • MDR 2018, 266Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 266
  • NJW 2018, 1083Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2018, Seite: 1083
  • NZI 2018, 174Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung (NZI), Jahrgang: 2018, Seite: 174
  • NZM 2018, 203Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2018, Seite: 203
  • ZIP 2018, 236Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), Jahrgang: 2018, Seite: 236
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Vorinstanzen:
  • Landgericht Duisburg, Urteil18.12.2015, 10 O 11/15
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil09.08.2016, I-24 U 1/16
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil06.12.2017

BGH: Auf gemietetem Grundstück abgestellte Fahrzeuge des Mieters unterfallen Vermie­ter­pfandrechtErlöschen des Vermieter­pfand­rechts selbst bei vorübergehender Entfernung der Fahrzeuge

Auf einem gemieteten Grundstück abgestellte Fahrzeuge des Mieters unterfallen dem Vermie­ter­pfandrecht gemäß § 562 Abs. 1 BGB. Das Pfandrecht erlischt gemäß § 562 a BGB mit der - auch nur vorübergehenden - Entfernung der Fahrzeuge vom Grundstück. Es entsteht wieder mit dem Abstellen der Fahrzeuge auf dem Mietgrundstück. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Firma ein Grundstück angemietet. Nachdem die Firma in Zahlungs­schwie­rig­keiten geriet, machte die Vermieterin ihr Vermieterpfandrecht unter anderem an zwei auf dem Grundstück abgestellte Lkw mit einem Anhänger geltend. Der inzwischen eingesetzte Insol­venz­ver­walter der Firma hielt dies für unberechtigt, so dass die Vermieterin schließlich Klage erhob.

Oberlan­des­gericht gibt Klage statt

Nachdem das Landgericht Duisburg über die Klage entschied, gab ihr das Oberlan­des­gericht Düsseldorf statt. Die dem Gewerbebetrieb der Mieterin dienenden, auf dem Betrie­bs­grundstück regelmäßig abgestellten Lkw und der Anhänger unterfallen dem Vermie­ter­pfandrecht. Gegen diese Entscheidung legte der Insol­venz­ver­walter der Mieterin Revision ein.

Bundes­ge­richtshof bejaht Vermie­ter­pfandrecht für abgestellte Fahrzeuge auf dem Mietgrundstück

Der Bundes­ge­richtshof führte zum Fall aus, dass sich das Vermie­ter­pfandrecht auf die regelmäßig auf dem Mietgrundstück abgestellten Kraftfahrzeuge erstrecke. Das Pfandrecht an den Fahrzeugen des Mieters erlösche aber jedes Mal, wenn diese im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäfts­be­triebs das Mietgrundstück verlassen. Kehren sie zurück, entstehe das Pfandrecht erneut.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

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