18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil20.07.2005

Inhalt eines Testaments kann auch durch eine Fotokopie bewiesen werdenFotokopie reicht aus, wenn das Original nicht mehr existiert und die Identität der Fotokopie mit dem Original nicht hinreichend bestritten wird

Wenn das Original eines Testaments nicht mehr existiert, kann der Inhalt des Testaments auch durch eine Fotokopie bewiesen werden, wenn die Identität der Kopie mit dem Original nicht hinreichend bestritten wird. Das geht aus einem Urteil des Bundes­ge­richtshofs hervor.

Im Fall stritten die Parteien (Ehefrau und Ehemann) um die Höhe des Zugewin­n­aus­gleichs. Zwischen den Parteien war streitig, ob eine Erbschaft von der Tante des Ehemanns dem Anfangs- oder Endvermögen des Ehemanns zuzurechnen war.

Das von der Erblasserin (Tante des Ehemanns) errichtete Testament hatten die Parteien gemeinsam zerrissen. Allerdings existierte noch eine Fotokopie. In dem Testament waren die Parteien (Ehemann und Ehefrau) jeweils hälftig zu Erben eingesetzt worden. Da es kein Origi­nal­tes­tament mehr gab, wurde dem Ehemann zunächst ein Erbschein als Alleinerbe ausgestellt, der später wieder eingezogen wurde.

Vorinstanzen:

OLG Zweibrücken, AG Speyer

Quelle: ra-online

der Leitsatz

BGB §§ 1373, 1374 Abs. 2, 1945, 2346

Zur Darlegungs- und Beweislast eines zugewin­n­aus­gleichs­pflichtigen Ehegatten, wenn streitig ist, ob ein nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Anfangsvermögen ihm allein oder beiden Ehegatten anteilig zuzurechnen ist.

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1112

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI