18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 26991

Drucken
Beschluss15.03.2017BundesgerichtshofXII ZB 245/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2017, 918Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2017, Seite: 918
  • MDR 2017, 603Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2017, Seite: 603
  • NJW-RR 2017, 518Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 518
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Bernau, Beschluss17.11.2015, 6 F 318/13
  • Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss14.04.2016, 10 WF 48/16
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss15.03.2017

BGH: Verpflichtung zur Auskunft­s­er­teilung über Gesund­heits­zustand eines Kindes wird durch Zwangsgeld vollstrecktUnzulässige Verhängung eines Ordnungsgeldes

Die Verpflichtung eines Elternteiles dem anderen Elternteil Auskunft über den Gesund­heits­zustand des Kindes zu erteilen, wird gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, 888 ZPO durch die Verhängung von Zwangsgeld ersatzweise Zwanghaft vollstreckt. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist demgegenüber unzulässig. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste eine Kindesmutter dem Vater des Kindes nach einer gerichtlichen Entscheidung unter anderem ab August 2015 im halbjährigen Rhythmus Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes erteilen. Da sie dem nicht nachkam, beantragte der Kindesvater die Verhängung von Ordnungsmitteln. Das Amtsgericht Bernau bei Berlin kam dem nach und verhängte gegen die Kindesmutter ein Ordnungsgeld von 100 Euro. Dies wurde vom Oberlan­des­gericht Brandenburg als zulässig erachtet. Nunmehr legte die Kindesmutter Rechts­be­schwerde ein.

Verhängung von Zwangsgeld anstatt Ordnungsgeld

Der Bundes­ge­richthof hob die Entscheidung der Vorinstanz nur insoweit auf, dass anstatt der Verhängung eines Ordnungsgeldes, ein Zwangsgeld gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, 888 ZPO festzusetzen sei. Eine Verpflichtung zur Auskunft über die persönlichen Verhältnisse, die nur aufgrund persönlichen Wissens des Auskunfts­pflichtigen gegeben werden könne, sei als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26991

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI