15.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 1834

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Beschluss24.01.2006BundesgerichtshofXI ZR 368/04, XI ZR 411/04, XI ZR 413/04, XI ZR 416/04, XI ZR 45/05, XI ZR 46/05, XI ZR 47/05, XI ZR 53/05
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Bundesgerichtshof Beschluss24.01.2006

Prospekthaftung: Anleger scheitern mit Klage gegen EM.TV AG im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien

Die EM.TV AG führte Ende 1999 unter Veröf­fent­lichung eines Verkauf­spro­spekts eine Erhöhung ihres Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien durch. Anleger, die in der Folgezeit Aktien erwarben, nahmen die Aktien­ge­sell­schaft, ihre Vorstands­mit­glieder Thomas und Florian Haffa sowie eine Bank, die die Emission als Konsor­ti­a­l­führerin begleitete, nach einem Kursverfall unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung und aus anderen Anspruchs­grundlagen auf Schadensersatz in Anspruch.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klagen abgewiesen. Es hat die geltend gemachten Prospekt­haf­tungs­ansprüche gemäß §§ 45, 77 BörsG a.F. für unbegründet erachtet. Für konkurrierende vertragliche und deliktische Ansprüche, die nicht aus dem Prospekt hergeleitet worden sind, hat sich das Landgericht als örtlich unzuständig und die Klagen daher als unzulässig angesehen. Über diese Ansprüche ist in der Sache nicht entschieden worden. Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main hat die Berufungen der Anleger zurückgewiesen.

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Nicht­zu­las­sungs­be­schwerden der Anleger zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Ent-scheidung des Revisi­ons­ge­richts nicht erfordern. Da der Senat die örtliche Unzuständigkeit des Landgerichts Frankfurt nicht überprüfen konnte (§ 545 Abs. 2 ZPO), ist über vertragliche und deliktische Schaden­s­er­satz­ansprüche nicht in der Sache entschieden.

Erläuterungen
Vorinstanzen:

OLG Frankfurt am Main

Urteile vom

15. Oktober 2004, 5 U 97/03,

30. November 2004, 5 U 106/03, 5 U 109/03, 5 U 112/03

18. Januar 2005, 5 U 108/03, 5 U 117/03, 5 U 123/03, 5 U 128/03

LG Frankfurt am Main

Urteile vom 17. Januar 2003, 3/7 O 7/01, 3/7 O 14/01, 3/7 O 18/01, 3/7 O 20/01, 3/7 O 22/01, 3/7 O 28/01, 3/7 O 34/01, 3/7 O 43/01

Quelle: Pressemitteilung Nr. 18/06 des BGH vom 02.02.2006

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