18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 34039

Drucken
Urteil18.04.2023BundesgerichtshofX ZR 91/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2023, 969Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2023, Seite: 969
  • NJW 2023, 2175Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2023, Seite: 2175
  • VersR 2023, 935Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2023, Seite: 935
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Erding, Urteil10.11.2021, 114 C 1671/21
  • Landgericht Landshut, Urteil08.07.2022, 13 S 3467/21
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil18.04.2023

BGH: Bei einheitlicher Buchung von Hin- und Rückflug besteht bei Annullierung des Hinflugs Anspruch auf Erstattung sämtlicher FlugkostenKosten­erstattungs­anspruch umfasst auch Kosten des Rückflugs

Ist der Hin- und Rückflug Teil einer einheitlichen Buchung, über die ein Flugschein ausgestellt wurde, so begründet allein die Annullierung eines Teilabschnitts des Hinflugs einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher Flugkosten und damit auch der Kosten für den Rückflug. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verfügten Reisende im Sommer 2020 über eine bestätigte einheitliche Buchung für Hinflüge von München über Madrid und Bogota nach Quito sowie Rückflüge von Quito über Bogota nach München. Nachdem der erste Teilabschnitt des Hinfluges von München nach Madrid von der Flugge­sell­schaft annulliert wurde, beanspruchten die Reisenden die Erstattung der gesamten Flugkosten, also sowohl der Hin- als auch der Rückflüge. Da sich die Flugge­sell­schaft weigerte dem nachzukommen, kam es zum Klageverfahren. Sowohl das Amtsgericht Erding als auch das Landgericht Landshut entschieden zu Gunsten der Reisenden. Dagegen richtete sich die Revision der Flugge­sell­schaft.

Anspruch auf Erstattung der Flugkosten für Hin- und Rückflüge

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der aufgrund der Annullierung geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Flugschein­kosten nach Art. 5 Abs. 1 a), Art. 8 Abs. 1 a) der Flugga­st­rechts­ver­ordnung umfasse sowohl die Kosten des Hinflugs als auch die Kosten des Rückflugs, da Hin- und Rückflug Gegenstand derselben Buchung waren, über die ein einziger Flugschein ausgeteilt worden ist.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34039

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI