Dokument-Nr. 27687
Permalink https://urteile.news/
Bundesgerichtshof Urteil10.04.2019
BGH zur Frage des Widerrufs eines auf einer Messe geschlossenen KaufvertragsAngebot zum Kauf der Einbauküche auf Verkaufsmesse für Verbraucher nicht überraschend
Sofern eine Messe eine reine Verkaufsmesse ist, ist das Angebot zum Kauf der Einbauküche für den Verbraucher nicht überraschend. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein Verbraucher die Feststellung, dass er eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages hinsichtlich einer Küche gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen kann. Der Kläger hatte die Küche zum Preis von circa 10.600 Euro im Rahmen einer Messe am Stand des beklagten Küchenhändlers gekauft.
BGH verneint Widerrufsrecht des Verbrauchers
Die Klage hatte vor dem Oberlandesgericht München keinen Erfolg. Auch der Bundesgerichtshof wies die Revision des Klägers zurück. Der Bundesgerichtshof stimmte den Feststellungen des Oberlandesgerichts zu, dass es sich bei der betreffenden Messe um eine klassische Verkaufsmesse handele. Angesichts des offensichtlichen Verkaufscharakters der Messe habe das Angebot zum Kauf der Einbauküche für den Verbraucher nicht überraschend sein können. Von einer Überrumpelung könne nicht die Rede sein. Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher müsse damit rechnen, dass er, wenn er sich auf diese Messe begibt, zu kommerziellen Zwecken angesprochen werde. Da auch der Messestand keinen anderen Eindruck, beispielsweise als reiner Informations- oder Werbestand vermittelt habe, habe der Kläger kein Widerrufsrecht, das er hätte ausüben können.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27687
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.