18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 32442

Drucken
Beschluss26.04.2022BundesgerichtshofVIII ZR 364/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2022, 1307Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2022, Seite: 1307
  • WuM 2022, 610Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 610
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Wesel, Urteil11.11.2019, 27 C 27/18
  • Landgericht Duisburg, Urteil23.11.2020, 13 S 123/19
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss26.04.2022

BGH: Verkauf der Immobilie schließt nicht Geltendmachung von fiktiven Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache ausVerkauf des Grundstücks vor Wieder­her­stellung des schadensfreien Zustands

Der Anspruch auf fiktiven Schadensersatz wegen der Beschädigung der Mietsache besteht auch dann, wenn das Grundstück vor Wieder­her­stellung des schadensfreien Zustands verkauft wird. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende des Mietver­hält­nisses über ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen Mitte Dezember 2017 klagte die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses auf Zahlung von Schadensersatz wegen Beschädigungen an der Mietsache. Sie errechnete auf Basis von Kosten­vor­an­schlägen eine Schadenssumme in Höhe von fast 34.000 €. Die Mieter hielten während der Mietzeit vertragswidrig 19 Hunde. Sowohl das Amtsgericht Wesel als auch das Landgericht Duisburg wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision der Vermieterin.

Anspruch auf fiktiven Schadensersatz trotz Verkaufs der Immobilie

Nach Auffassung des Bundes­ge­richtshof scheitere der Anspruch nicht daran, dass die Klägerin den von ihr geltend gemachten Schaden fiktiv berechnet hat, obwohl sie das Eigentum an dem Hausgrundstück vor der Wieder­her­stellung des schadensfreien Zustands veräußert hat. Denn auch der Umstand, dass der Geschädigte das Eigentum an dem Grundstück veräußert hat, schließe eine solche Bemessung des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nicht aus.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32442

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI