18.10.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss09.02.2012

Rente­n­in­for­ma­tionen können nicht gepfändet werdenMit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich nicht auf die Erteilung von Rente­n­in­for­ma­tionen

Gläubiger können eine Erteilung von Rente­n­in­for­ma­tionen bzw. –auskünften nicht pfänden. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof.

In dem zugrunde liegenden Fall war die Zwangsvollstreckung gegen eine Schuldnerin betrieben worden. Auf Antrag des Gläubigers hatte das Vollstre­ckungs­gericht einen Pfändungs- und Überwei­sungs­be­schluss erlassen, mit dem unter anderem der Anspruch der Schuldnerin auf Erteilung und Herausgabe "der jeweils gültigen Renten­mit­teilung" durch die Dritt­schuldnerin gepfändet worden waren. Die Dritt­schuldnerin (regionaler Träger der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung) hatte dagegen Erinnerung eingelegt und das Vollstre­ckungs­gericht den Beschluss daraufhin abgeändert. Dagegen hatte die Gläubigerin Rechts­be­schwerde eingelegt.

Anspruch auf Erteilung von Rente­n­in­for­ma­tionen dient nicht der Durchsetzung der gepfändeten zukünftigen Rentenansprüche

Der Bundes­ge­richtshof entschied, dass Renteninformationen nicht gepfändet werden können. Die mit einer Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstrecke sich zwar ohne weiteres auch auf alle Nebenrechte, jedoch handele es sich bei Rente­n­in­for­ma­tionen nicht um solche Nebenrechte. Der Anspruch auf Erteilung der Rente­n­in­for­ma­tionen bzw. –auskünften diene weder der Durchsetzung der gepfändeten zukünftigen Rentenansprüche noch gefährde seine Trennung von den Rente­n­ansprüchen deren Realisierung. Die Unabhängigkeit der Auskünfte von späteren Rente­n­ansprüchen zeige sich auch daran, dass ein Anspruch auch dann bestehen könne, wenn noch nicht einmal die Voraussetzungen für eine gesicherte Anwartschaft auf Rentenzahlungen erfüllt seien und damit auch keine Prognose irgendeiner Rentenhöhe möglich sei. Auch eine gesonderte Pfändung der Auskunfts­ansprüche sei nicht möglich.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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