Dokument-Nr. 1638
Permalink https://urteile.news/
- JA 2006, 404Zeitschrift: Juristische Arbeitsblätter (JA), Jahrgang: 2006, Seite: 404
- MDR 2006, 569Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2006, Seite: 569
- NJW 2006, 610Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2006, Seite: 610
- NZV 2006, 195Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2006, Seite: 195
- r+s 2006, 212Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 2006, Seite: 212
- VersR 2006, 233Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2006, Seite: 233
- ZUM-RD 2006, 61Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD), Jahrgang: 2006, Seite: 61
- Landgericht Wiesbaden, Urteil10.10.2003, 6 O 25/01
- Kein Schadenersatz für Hörschaden durch Pistolenschuss im TheaterOberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil29.07.2004, 1 U 254/03
Bundesgerichtshof Urteil08.11.2005
Im Theater muss nicht vor dem Abfeuern eines Schreckschusses gewarnt werdenBGH weist Klage eines Theaterbesuchers auf Schmerzensgeld ab
Theaterbetreiber müssen Theaterbesucher nicht vor Knalleffekten und Schüssen aus Schreckschusspistolen warnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im Fall hatte ein Theaterbesucher das Land Hessen verklagt. Dieser hatte beim Besuch der Aufführung "Faust" von Johann Wolfgang von Goethe im Staatstheater Wiesbaden durch einen Schreckschuss ein Knalltrauma erlitten. Bereits seit einiger Zeit litt der Kläger an einem chronischen Tinnitus (Ohrgeräusch). Am Sitzplatz des Klägers war der Schreckschuss ca. 128 db (A) laut. Seine Klage auf Schmerzensgeld und Ersatz für sämtliche materiellen Schäden gegen das Land Hessen als Betreiber des Theaters wurde vom Landgericht Wiesbaden stattgegeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf die Berufung des Landes Hessen die Klage abgewiesen.
Theater war nicht fahrlässig
Auch der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Die Karlsruher Richter führten aus, dass das Theater nicht fahrlässig handelte und Warnhinweise nicht erforderlich waren. "Jeder Theaterbesucher wisse, dass es in einem Theater nicht immer leise zugehe und dass ein Regisseur nicht wegen besonderer Empfindlichkeiten von vereinzelten Besuchern auf einen Knalleffekt verzichte. Die weitgehende Üblichkeit derartiger Geräuschimmissionen und die völlige Unüblichkeit hierauf bezogener Warnhinweise ließen eine Verletzung der den Theaterbesuchern gegenüber erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen. Der vorgeschädigte und überempfindliche Kläger sei mit dem Besuch des Theaters ein Risiko eingegangen. Die Folgen der Verwirklichung dieses Risikos müsse er selbst tragen."
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2006
Quelle: ra-online (pt)
der Leitsatz
BGB § 823
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers beim Abfeuern eines Schreckschusses in einer Theateraufführung.
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1638
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.