18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 24315

Drucken
Urteil24.03.2015BundesgerichtshofVI ZR 265/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2015, 650Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 650
  • NJW 2015, 1681Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2015, Seite: 1681
  • NZV 2015, 327Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 327
  • VersR 2015, 638Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2015, Seite: 638
  • zfs 2015, 495Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 495
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Landgericht Koblenz, Urteil08.07.2013, 5 O 329/12
  • Oberlandesgericht Koblenz, Urteil12.05.2014, 12 U 1019/13
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil24.03.2015

BGH: Keine Gefähr­dungs­haftung bei Beschädigung eines Traktors während land­wirtschaft­licher Arbeit durch verlorenes Metallteil eines anderen TraktorsKeine Verwirklichung der Betriebsgefahr bei reinem Arbeitseinsatz des Fahrzeugs

Wird ein Traktor aufgrund eines verlorenen Metallteils eines anderen Traktors während land­wirtschaft­licher Arbeiten beschädigt, so haftet der Halter des anderen Traktors nicht nach § 7 StVG. Denn die Gefähr­dungs­haftung entfällt, wenn die Fortbewegungs- und Trans­port­funktion des schädigenden Fahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird. In diesem Fall ist der Schaden nicht bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 wurde ein Traktor mit angehängtem Grashäcksler während der Arbeit auf einer Wiese durch einen 35 cm langen Metallzinken beschädigt. Dieser stammte von dem Kreiselschwader eines anderen Landwirts, der einen Tag zuvor die Wiese mit seinem Traktor bearbeitet hatte und dabei den Metallzinken verlor. Aufgrund des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 26.000 Euro klagte der Halter des beschädigten Traktors gegen den anderen Landwirt und dessen Haftpflicht­ver­si­cherung.

Landgericht und Oberlan­des­gericht weisen Schaden­s­er­satzklage ab

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlan­des­gericht Koblenz wiesen die Schaden­s­er­satzklage ab. Es bestehe keine Haftung nach § 7 StVG, da sich der Schaden nicht bei dem Betrieb des Traktors des Beklagten ereignet habe. Eine Haftung nach § 823 BGB sei ausgeschlossen, weil der Beklagte ohne greifbare Anhaltspunkte nicht verpflichtet gewesen sei, das von ihm bearbeitete Feld auf verlorene Gegenstände abzusuchen. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Revision ein.

Bundes­ge­richthof verneint ebenfalls Schaden­s­er­satz­an­spruch

Der Bundes­ge­richtshof folgte der Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts und wies daher die Revision des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadensersatz nach § 7 StVG oder nach § 823 BGB zu.

Keine Schaden­s­ent­stehung durch Betrieb des Traktors

Eine Haftung nach § 7 StVG sei nicht in Betracht gekommen, so der Bundes­ge­richtshof, weil der Schaden nicht beim Betrieb des Traktors des Beklagten entstanden sei. Die Haftung entfalle, wenn die Fortbewegungs- und Trans­port­funktion des Fahrzeugs keine Rolle mehr spiele und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt werde. So liege der Fall hier. Der Traktor sei als landwirt­schaftliche Maschine zur Bestellung einer landwirt­schaft­lichen Fläche eingesetzt worden. Somit habe die Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund gestanden.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24315

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI