21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 7154

Drucken
Urteil16.12.2008BundesgerichtshofVI ZR 170/07
Vorinstanzen:
  • Landgericht Bielefeld, Urteil02.12.2004, 18 O 23/05
  • Oberlandesgericht Hamm, Urteil16.05.2007, 8 U 4/06
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil16.12.2008

BGH setzt Grenzen bei Herstel­ler­haftung für Produkte mit Sicher­heits­mängeln

Die klagende Pflegekasse verlangt die Erstattung von Nachrüs­tungs­kosten für Pflegebetten aus der Produktion der Beklagten, die sie ihren Versicherten für die häusliche Pflege zur Verfügung gestellt hatte. Nachdem die zuständigen Behörden über Sicher­heits­risiken der Betten informiert hatten und die Beklagte die Übernahme der Nachrüs­tungs­kosten abgelehnt hatte, ließ die Klägerin die Betten auf eigene Kosten nachrüsten.

Die Klage blieb in beiden Vorinstanzen erfolglos. Der u. a. für Produkthaftung zuständige VI. Zivilsenat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Die deliktischen Siche­rungs­pflichten des Herstellers nach Inver­kehr­bringen seines Produkts seien zwar nicht von vornherein auf die Warnung vor etwaigen Gefahren beschränkt. Sie könnten insbesondere die Verpflichtung einschließen, dafür Sorge zu tragen, dass bereits ausgelieferte gefährliche Produkte möglichst effektiv aus dem Verkehr gezogen oder nicht mehr benutzt würden. Die deliktische Herstel­ler­haftung sei jedoch nicht darauf gerichtet, dem Erwerber/Benutzer eine mangelfreie Sache zur Verfügung zu stellen, sondern lediglich auf den Schutz absoluter Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum. Unter den Umständen des Streitfalles hat die Beklagte durch ihre Warnung der Pflicht zur Gefahrenabwehr genügt, weil sie davon ausgehen konnte, dass ihrer Warnung Folge geleistet wird. Da sie zu weitergehenden Maßnahmen nicht verpflichtet war, musste sie auch nicht die Kosten der Nachrüstung tragen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 233/08 des BGH vom 16.12.2008

der Leitsatz

BGB § 823 Abs. 1; ProdHG § 1

Zur Gefahr­ab­wen­dungs­pflicht des Herstellers von Produkten mit Sicher­heits­mängeln.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7154

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI