21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 8144

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil10.06.2005

Nachbarrecht: Anspruch auf Rückschnitt von Anpflanzungen an Grund­s­tücks­grenze nur bei konkreter Beein­träch­tigungBGH zum nachbar­recht­lichen Beseitigungs­anspruch

Ein Beseitigungs- und Unterlassungs­anspruch besteht nur im Fall einer Eigen­tums­s­törung. Erforderlich ist eine konkrete Beein­träch­tigung des Nachba­r­grund­stücks. Die bloße Überschreitung eines bestimmten Grenzabstands oder einer bestimmten Höhe reicht für sich genommen nicht aus.

Dies entschied der Bundes­ge­richtshof (BGH). Geklagt hatte ein Grund­s­tücks­ei­gentümer, auf dessen Nachba­r­grundstück entlang der gemeinsamen Grund­s­tücks­grenze mehr als drei Meter hohe serbische Fichten, Zypressen und weitere Anpflanzungen standen. Der BGH wies die Revision zurück. Ein Beseitigungs- und Unter­las­sungs­an­spruch nach § 1004 BGB bestehe nur im Fall einer Eigen­tums­s­törung. Eine solche werde aber nicht schon dadurch begründet, dass Bäume und Sträucher einen bestimmten Grenzabstand oder eine bestimmte Höhe überschritten. Erforderlich sei vielmehr eine von den Anpflanzungen ausgehende konkrete Beein­träch­tigung des Nachba­r­grund­stücks. Eine Einwirkung auf das Eigentum des Klägers durch die an der Grund­s­tücks­grenze befindlichen Anpflanzungen sei im vorliegenden Fall jedoch nur durch das Übergreifen von Wurze­laus­läufern und durch überhängende Zweige gegeben. Insoweit sei der beklagte Nachbar bereits zur Beseitigung verurteilt worden. Darüber hinaus sei hingegen eine Eigen­tums­be­ein­träch­tigung nicht festgestellt. Auch aus dem nachbarlichen Gemein­schafts­ver­hältnis ließe sich kein Anspruch auf Rückschnitt der Bäume und Sträucher herleiten.

Quelle: ra-online (we)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8144

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI