23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dokument-Nr. 1730

Drucken
Beschluss24.11.2005BundesgerichtshofV ZB 24/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BGHReport 2006, 329Zeitschrift: BGH Report (BGHReport), Jahrgang: 2006, Seite: 329
  • FamRZ 2006, 265Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2006, Seite: 265
  • JurBüro 2006, 215Zeitschrift: Das juristische Büro (JurBüro), Jahrgang: 2006, Seite: 215
  • MDR 2006, 535Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2006, Seite: 535
  • NJW 2006, 508Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2006, Seite: 508
  • NZM 2006, 158Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2006, Seite: 158
  • Rpfleger 2006, 149Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger), Jahrgang: 2006, Seite: 149
  • WM 2006, 812Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM), Jahrgang: 2006, Seite: 812
  • WuM 2006, 46Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 46
  • ZfIR 2006, 556Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR), Jahrgang: 2006, Seite: 556
  • ZMR 2006, 203Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2006, Seite: 203
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss24.11.2005

Bei Suizidgefahr darf die Räumungs­voll­streckung nur mit Anordnung konkreter Betreu­ungs­maß­nahmen durchgeführt werden

Wenn bei einer Räumungs­voll­streckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungs­schuldners besteht, darf der Einstel­lungs­antrag des Räumungs­schuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstre­ckungs­gericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Im Fall hatten die Schuldner unter Hinweis auf bestehende Suizidabsichten beantragt, die Räumungs­voll­streckung für den Zeitraum von drei Monaten auszusetzen. Das Amtsgericht und das Landgericht hatte diesen Antrag im Ergebnis zurückgewiesen.

Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Zwar schließe eine für den Fall einer Zwangs­voll­streckung bestehende Suizidgefahr eine Räumungs­voll­streckung nicht von vornherein aus vollständig aus. Es müsse allerdings bei der Zwangs­voll­streckung eine Würdigung aller Umstände vorgenommen werden. Unter Umständen sei die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auch auf unbestimmte Zeit einzustellen. Bei einer konkreten Suizidgefahr müsse geprüft werden, ob dieser Gefahr nicht durch Maßnahmen wirksam begegnet werden könne. Diese Maßnahmen beträfen die Art und Weise der Zwangs­voll­streckung, aber auch die Ingewahr­samnahme des Suizid­ge­fährdeten nach polizei­recht­lichen Vorschriften oder die Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen.

Vorinstanzen:

LG Ravensburg 4 T 18/04 vom 15.10.2004,

AG Ravensburg 1 M 1265/04 vom 01.04.2004

Quelle: ra-online

der Leitsatz

ZPO § 765a

Besteht im Fall der Räumungs­voll­streckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungs­schuldners, darf ein Einstel­lungs­antrag des Räumungs­schuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstre­ckungs­gericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen oder durch die Anordnung geeigneter konkreter Betreu­ungs­maß­nahmen entgegenwirkt.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1730

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI