15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen zwei Pferde auf einer Koppel.

Dokument-Nr. 6658

Drucken
Urteil25.04.2007BundesgerichtshofIV ZR 85/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2007, 1016Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2007, Seite: 1016
  • NJW 2007, 2544Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2007, Seite: 2544
  • r+s 2007, 319Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 2007, Seite: 319
  • VersR 2007, 939Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2007, Seite: 939
  • zfs 2007, 521Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2007, Seite: 521
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil25.04.2007

Priva­t­haft­pflicht­versicherung haftet nicht für von Pferd verursachten VerkehrsunfallTierhal­ter­haftung - Ausschluss der Einstands­pflicht der Haftpflicht­versicherung

Schäden, die durch Tiere verursacht wurden, sind nicht durch die private Haftpflicht­versicherung abgedeckt. Dies geht aus einem Urteil des Bundes­ge­richtshofs hervor. Im Fall musste der Besitzer den Schaden, den ein aus einem Reitstahl ausgebrochenes Pferd verursachte, selbst tragen.

Im zugrunde liegenden Fall büchste ein Pferd aus seiner Box aus. Der Tochter des Versi­che­rungs­nehmers und späteren Klägers wurde vorgeworfen, die Box nicht richtig verschlossen zu haben, so dass das Pferd sie von innen aufdrücken könnte. Dies habe auch ermöglicht, dass auch alle anderen Pferde aus dem Reitstall ausbrechen konnten. Auf einer nahe gelegenen Landstraße kollidierte ein PWK mit zwei der ebenfalls ausgebrochenen Pferde. Der PKW-Fahrer erlitt schwere Verletzungen und ist seitdem querschnitts­gelähmt. Zwei Pferde starben. Insgesamt werden gegen die Tochter Schaden­s­er­satz­ansprüche von 590.000,- EUR geltend gemacht.

Der Vater der Tochter hat eine Priva­t­haft­pflicht­ver­si­cherung, in der die Tochter mitversichert ist. In den Bedingungen zur Priva­t­haft­pflicht­ver­si­cherung heißt es u. a.: "Nicht versichert ist die Haftpflicht als Tierhalter und Tierhüter." Die Versicherung verweigerte daher die Regulierung des Schadens.

Ausschlussklausel

Der Bundes­ge­richtshof hatte die Ausschlussklausel in den Versi­che­rungs­be­din­gungen auszulegen und urteilte, dass diese sich nicht nur auf das Tierhalten im engeren Sinn beziehe, sondern es sich auch bei dem Verschließen der Stallbox um eine halter­spe­zi­fische Tätigkeit handelte.

Dem Versi­che­rungs­nehmer sei der Zweck der Ausschluss­klausel klar erkennbar gewesen. Dieser habe darin gelegen, das mit dem Halten von Tieren erhöhte Haftungsrisiko von dem einer "Privatperson" aus den "Gefahren des täglichen Lebens" drohenden Haftungsrisikos abzugrenzen.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

AHaftpflichtVB RBE Nr. A III 1

Eine Bestimmung in Allgemeinen Versi­che­rungs­be­din­gungen der Priva­t­haft­pflicht­ver­si­cherung, wonach die "Haftpflicht als Tierhalter" nicht versichert ist, schließt die Einstands­pflicht des Versicherers nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern auch aufgrund anderer Anspruchs­grundlagen aus, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflicht­ansprüchen ausgesetzt sieht.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6658

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI