21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 1234

Drucken
Urteil09.11.2005BundesgerichtshofIV ZR 63/04
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil09.11.2005

Anerkennt­ni­s­urteil im Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Bestimmung eines sog. „Riester-Rente“-Vertrages

Die Parteien, ein Verbrau­cher­schutz­verband und ein Versi­che­rungs­un­ter­nehmen, streiten um die Wirksamkeit einer Bestimmung eines zertifizierten Alters­vor­sor­ge­ver­trages – einer sog. „Riester-Rente“ -, nach welcher das Versi­che­rungs­un­ter­nehmen bei einer vom Versi­che­rungs­nehmer ausgesprochenen Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswertes der Versicherung vom Rückkaufswert noch einen „Abzug“ vornehmen darf, der insbesondere die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht durch die bisher geleisteten Versi­che­rungs­beträge getilgten Abschluss- und Vertriebskosten umfasst.

Das Versi­che­rungs­un­ter­nehmen meint, ein Abzug müsse nur unterbleiben, wenn der Versi­che­rungs­nehmer das gebildete Kapital auf einen anderen Alters­vor­sor­ge­vertrag übertragen lasse, die Verbrau­cher­schützer vertreten dagegen die Auffassung, dass dies auch dann zu gelten habe, wenn der Versi­che­rungs­nehmer der privaten Altersvorsorge den Rücken kehre. Das Landgericht hat der Klage, es zu unterlassen, die „Abzugs-Bestimmung“ weiter anzuwenden, stattgegeben. Das Berufungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Mit der Revision verfolgt der klagende Verbrau­cher­schutz­verband sein Unter­las­sungs­be­gehren weiter.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat das Versi­che­rungs­un­ter­nehmen den Unter­las­sungs­an­spruch anerkannt.

Der Bundes­ge­richtshof hat das Versi­che­rungs­un­ter­nehmen dem Anerkenntnis gemäß verurteilt.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 156/05 des BGH vom 09.11.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1234

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI