18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.

Dokument-Nr. 1941

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil10.03.2004

Entziehung des Pflichtteils kann zu Lebzeiten überprüft werdenPflicht­teils­be­rech­tigter hat ein Feststel­lungs­in­teresse

Ein Pflicht­teils­be­rech­tigter kann schon zu Lebzeiten des Erblassers Klage auf Feststellung gegen ihn erheben, dass die in seinem Testament unter Bezug auf bestimmte Vorfälle angeordnete Pflicht­teils­ent­ziehung unwirksam ist. Das hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden.

Mit dieser Entscheidung gab das Gericht einem Mann Recht, dessen Vater ihm den Pflichtteil entziehen wollte. Nach Ansicht des Mannes hatte sein Vater in einem notariellen Testament verschiedene Sachverhalte zur Begründung der Pflicht­teils­entzugs unzutreffend dargestellt. Das Oberlan­des­gericht hatte zuvor die Klage des Mannes wegen eines so genannten fehlenden Feststel­lungs­in­teresses als unzulässig abgewiesen.

Das sah der Bundes­ge­richtshof allerdings anders. Das Pflicht­teilsrecht könne schon vor dem Tod des Erblassers rechtliche Bedeutung entfalten. Ein Pflicht­teils­be­rech­tigter könne z.B. bereits vor dem Erbfall einen Vertrag mit einem anderen gesetzlichen Erben über seinen Pflichtteil abschließen (§ 311 b Abs. 5 BGB). Außerdem könne er durch Vertrag mit dem Erblasser, der meist zu Gegenleistungen bereit sei, auf seinen Pflichtteil verzichten (§ 2346 Abs. 2 BGB).

Vorinstanzen:

OLG München; LG Traunstein

Quelle: ra-online

der Leitsatz

ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 2333 ff.

Einer schon zu Lebzeiten des Erblassers gegen ihn erhobenen Klage des Pflicht­teils­be­rech­tigten auf Feststellung, daß die in einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unter Bezug auf bestimmte Vorfälle angeordnete Entziehung des Pflichtteils unwirksam sei, fehlt das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung nicht (Weiterführung von BGHZ 109, 306, 309).

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1941

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI