Dokument-Nr. 1941
Permalink https://urteile.news/
Bundesgerichtshof Urteil10.03.2004
Entziehung des Pflichtteils kann zu Lebzeiten überprüft werdenPflichtteilsberechtigter hat ein Feststellungsinteresse
Ein Pflichtteilsberechtigter kann schon zu Lebzeiten des Erblassers Klage auf Feststellung gegen ihn erheben, dass die in seinem Testament unter Bezug auf bestimmte Vorfälle angeordnete Pflichtteilsentziehung unwirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Mit dieser Entscheidung gab das Gericht einem Mann Recht, dessen Vater ihm den Pflichtteil entziehen wollte. Nach Ansicht des Mannes hatte sein Vater in einem notariellen Testament verschiedene Sachverhalte zur Begründung der Pflichtteilsentzugs unzutreffend dargestellt. Das Oberlandesgericht hatte zuvor die Klage des Mannes wegen eines so genannten fehlenden Feststellungsinteresses als unzulässig abgewiesen.
Das sah der Bundesgerichtshof allerdings anders. Das Pflichtteilsrecht könne schon vor dem Tod des Erblassers rechtliche Bedeutung entfalten. Ein Pflichtteilsberechtigter könne z.B. bereits vor dem Erbfall einen Vertrag mit einem anderen gesetzlichen Erben über seinen Pflichtteil abschließen (§ 311 b Abs. 5 BGB). Außerdem könne er durch Vertrag mit dem Erblasser, der meist zu Gegenleistungen bereit sei, auf seinen Pflichtteil verzichten (§ 2346 Abs. 2 BGB).
Vorinstanzen:
OLG München; LG Traunstein
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2006
Quelle: ra-online
der Leitsatz
ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 2333 ff.
Einer schon zu Lebzeiten des Erblassers gegen ihn erhobenen Klage des Pflichtteilsberechtigten auf Feststellung, daß die in einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unter Bezug auf bestimmte Vorfälle angeordnete Entziehung des Pflichtteils unwirksam sei, fehlt das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung nicht (Weiterführung von BGHZ 109, 306, 309).
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1941
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.