18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 17257

Drucken
Beschluss24.05.2012BundesgerichtshofIII ZR 306/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 1007Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 1007
  • NZM 2012, 561Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2012, Seite: 561
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Landgericht Arnsberg, Urteil30.07.2010, 2 O 209/04
  • Oberlandesgericht Hamm, Urteil09.08.2011, I-21 U 133/10
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss24.05.2012

Verleih eines Pferds zur Teilnahme an Turnieren: Pferde­ei­gentümer stehen Preisgelder zuAnspruch des Entleihers auf Preisgelder setzt entsprechende Vereinbarung voraus

Wird ein Pferd zur Teilnahme an Turnieren verliehen, so stehen dem Pferde­ei­gentümer grundsätzlich die Preisgelder zu. Etwas anderes gilt nur, wenn die Vertrags­parteien dies vereinbart haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines Pferds verlieh dieses damit es an Turnieren teilnehmen konnte. Nachfolgend bestand jedoch Streit darüber wem die gewonnenen Preisgelder zustanden.

Anspruch des Pferde­ei­gen­tümers auf Preisgelder

Der Bundes­ge­richtshof wertete den Vertrag zur Gestattung des Gebrauchs des Pferds als ein Leihvertrag. Davon ausgehend bejahte er einen Anspruch des Pferde­ei­gen­tümers auf die gewonnenen Preisgelder. Es sei falsch anzunehmen, dass dem Entleiher nach dem Leitbild der §§ 598 ff. BGB die Gebrauchs­vorteile des Pferds und damit auch die Preisgelder zustehen. Denn die Leihe berechtige den Entleiher nur zur Benutzung der Sache als solcher, nicht aber auch zur Ziehung und zum Behaltendürfen von Früchten (§§ 99 ff. BGB).

Recht zum Behalt der Preisgelder setzt Vereinbarung voraus

Soll der Entleiher berechtigt sein die Preisgelder zu behalten, so bedürfe es dafür einer entsprechenden ausdrücklichen oder still­schwei­genden Vereinbarung zwischen den Vertrags­parteien. Daran habe es hier jedoch gefehlt.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17257

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI