15.11.2024
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Dokument-Nr. 23869

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Bundesgerichtshof Urteil10.11.2016

Keine Pflicht zur Preisangabe für Ware im SchaufensterBGH besiegelt Ende der Preis­auszeichnungs­pflicht im Schaufenster

Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe nach § 4 Abs. 1 PAngV erfasst wird, wenn nicht sogleich eine Preisaussage hinzutritt, die das umworbene Publikum bereits als Angabe des Verkaufspreises werten darf.

Gegenstand des Verfahrens war die Schau­fens­ter­ge­staltung eines großen deutschen Hörge­rä­teakus­tik­fi­li­a­listen, der im Schaufenster gut sichtbar auf mehreren Säulen Hörgeräte ausgestellt hatte, die auch so im Geschäft erworben werden konnten. Die Präsentation dieser Hörgeräte erfolgte allerdings ohne jede Preisangabe oder sonstige, auf Preise Bezug nehmende Aussagen. Die Wettbe­wer­bs­zentrale hatte hingegen eine entsprechende Preis­aus­zeichnung als erforderlich angesehen und schließlich Klage erhoben.

Vorinstanzen weisen Klage der Wettbe­wer­bs­zentrale ab

Die Vorinstanzen wiesen die Klage mit der einzel­fa­ll­be­zogenen Begründung ab, dass Hörgeräte komplizierte und beratungs­in­tensive Produkte seien, weshalb aus dieser schlichten Präsentation noch kein Angebot im Sinne des Preis­an­ga­ben­rechts abzuleiten sei.

Schaufenster

Schaufenster präsentierte Ware entfällt'> Der Bundes­ge­richtshof macht hingegen in den nunmehr vorliegenden Entschei­dungs­gründen doch grund­sätz­lichere Ausführungen. Im Lichte der EU-Preis­an­ga­ben­richtlinie 98/6/EG regele die Preisangabenverordnung in den Bestimmungen zur Schau­fens­t­er­werbung allein die Art und Weise, in der eine Preisangabe bei sichtbar ausgestellten Waren zu erfolgen habe, nicht aber, dass überhaupt eine solche Preis­aus­zeichnung erfolgen müsse. Damit entfällt praktisch die per-se-Verpflichtung zur Preis­aus­zeichnung für im Schaufenster präsentierte Ware und zwar unabhängig davon, ob diese nun besonders beratungs­in­tensiv ist oder nicht.

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

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