Dokument-Nr. 9543
Permalink https://urteile.news/
- Landgericht Gießen, Urteil03.04.2008, 8 O 3/08
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil21.01.2009, 6 U 90/08
Bundesgerichtshof Urteil22.04.2010
Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässigAnschreiben wettbewerbsrechtlich nicht als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen einzustufen
Eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale kann zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden.
Der Beklagte handelt mit Grabsteinen. Er sandte ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene, die am selben Tag in der örtlichen Tageszeitung den Tod eines Angehörigen angezeigt hatte. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hält ein solches Werbeschreiben in den ersten vier Wochen nach dem Todesfall für eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. Sie hat vom Beklagten die Unterlassung der Werbung sowie die Erstattung ihrer Abmahnkosten verlangt.
Schreiben dürfen nicht binnen zwei bzw. drei Wochen nach Todesfall eingehen
Die Vorinstanzen haben der Klage mit der Maßgabe stattgegeben, dass die Schreiben nicht binnen drei Wochen (Landgericht) bzw. zwei Wochen (Oberlandesgericht) nach dem Todesfall erfolgen dürften. Anderenfalls liege eine unzumutbare Belästigung vor.
Die Klägerin hat mit ihrer Revision die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils erstrebt. Der Beklagte hatte das Urteil des Berufungsgerichts hingenommen.
BGH hat an festgelegter Wartefrist des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden
Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof ist mit den Vorinstanzen davon ausgegangen, dass der Unternehmer zwar eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten müsse. Er hat aber angenommen, dass eine Frist von zwei Wochen, wie sie das Berufungsgericht für angemessen erachtet hat, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2010
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9543
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.