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Beschluss27.07.2021Bundesgerichtshof6 StR 292/21
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Bundesgerichtshof Beschluss27.07.2021

BGH bestätigt Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und AnstiftungLebenslange Haft für mörderisches Paar

Die Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und Anstiftung zum Mord in Lauf an der Pegnitz durch das Landgericht Nürnberg-Fürth ist rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des LG stiftete die Angeklagte ihren Liebhaber an, ihren bisherigen Lebensgefährten zu ermorden. Außerdem wollte sie, dass er auch ihren Ehemann töte. Ziel der beiden Angeklagten war es, nach den verübten Verbrechen im Haus des Ehemanns der Angeklagten zusammenleben zu können. Am 14.Juli 2019 drosselte der Angeklagte den bisherigen Lebensgefährten der Angeklagten mit einem schnurähnlichen Gegenstand, versetzte ihm mehrere Messerstiche und schlug ihm mit einem unbekannten Gegenstand den Schädel ein. Die Leiche ließ er in einem Waldstück liegen. Zu einem Mord am Ehemann der Angeklagten kam es nicht mehr.

Verurteilung wegen Mordes und Anstiftung zum Mord

Das LG hat die heute 33 bzw. 34 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes sowie Sich-Bereiterklärens zum Mord (männlicher Angeklagter) bzw. wegen Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum Mord (weibliche Angeklagte) jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

BGH nimmt lediglich eine Änderung des landge­richt­lichen Urteilstenors vor

Ihre Verurteilung haben die Angeklagten mit der Revision angegriffen. Der Bundes­ge­richtshof hat die Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des General­bun­des­anwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Hinsichtlich des männlichen Angeklagten wurde lediglich eine Änderung des landge­richt­lichen Urteilstenors vorgenommen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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