21.11.2024
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Dokument-Nr. 2100

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Bundesgerichtshof Beschluss09.03.2006

BGH erklärt Verurteilungen im Berliner Bankenskandal für rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat die Angeklagten Z. und D. am 7. Februar 2006 wegen mehrerer Fälle unrichtiger Darstellung der Verhältnisse eines Kreditinstituts im Jahresabschluss in Tateinheit mit unrichtigen Angaben gegenüber einem Abschlussprüfer zu Gesamt­gelds­trafen von 270 bzw. 300 Tagessätzen verurteilt.

Nach den Urteils­fest­stel­lungen hatten die beiden früheren Mitglieder des Vorstands der Landesbank Berlin (LBB) und andere Vorstands­mit­glieder der LBB mehrere persönlich unbegrenzt haftende Gesellschafter einer Tochter­bank­ge­sell­schaft bzw. konzern­ver­bundener Immobi­li­en­fonds­ge­sell­schaften durch Erklärungen im Innenverhältnis von ihrer gesetzlichen Haftung freigestellt. Gleichwohl hatten die Angeklagten in den Jahres­ab­sch­lüssen 1997, 1998 und 1999 die sich aus den Freistel­lungs­er­klä­rungen für die LBB ergebenden Eventu­a­l­ver­bind­lich­keiten nicht ausgewiesen. Auch hatten sie gegenüber den Jahres­ab­schluss­prüfern die Freistel­lungs­er­klä­rungen nicht angegeben, vielmehr (in den sogenannten Vollstän­dig­keits­er­klä­rungen) behauptet, es bestünden keine weiteren Eventu­a­l­ver­bind­lich­keiten als in den genannten Jahres­ab­sch­lüssen vermerkt seien.

Der Bundes­ge­richtshof hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 47/2006 des Bundesgerichtshof vom 17.03.2006

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