21.11.2024
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Dokument-Nr. 9436

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Bundesgerichtshof Beschluss25.03.2010

Wetttrinken: BGH bestätigt Urteil gegen WirtSchüler starb nach Wetttrinken mit einem Gastwirt - 44 Tequila - 4,4 Promille

Der Bundes­ge­richtshof hat die Verurteilung eines Gastwirts wegen tödlichen Ausgangs eines Wetttrinkens mit einem Jugendlichen bestätigt. Damit wurde ein Berliner Gastwirt, der durch ein Wetttrinken die tödliche Alkohol­ver­giftung eines 16-Jährigen verursachte, endgültig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

In den frühen Morgenstunden des 25. Februar 2007 trank der angeklagte Gastwirt in der von ihm betriebenen Gaststätte mit einem 16-Jährigen Schüler, der ihn zuvor zu einem "Wettstreit" herausgefordert hatte, Tequila, um zu ermitteln, wer von beiden der "Trinkfestere" sei. "Verlierer" sollte derjenige sein, der sich übergeben oder nicht mehr in Lage sein würde, weiter zu trinken. Der Angeklagte ließ sich jedoch – vom Tatopfer zunächst unbemerkt – mindestens 20 Gläser à ,02 Liter Wasser einschenken, die er anstelle von Tequila trank. Nachdem der Jugendliche mindestens 44 Gläser Tequila getrunken hatte, sank er schließlich mit dem Kopf auf den Tresen. Die erst etwa drei Stunden später verständigten Rettungskräfte versuchten vergeblich, den Geschädigten zu reanimieren, bei dem es infolge der Alkohol­in­to­xi­kation (mindestens 4,4 Promille) zu einer Atemdepression und Herzstillstand gekommen war. Er verstarb etwa einen Monat später, ohne wieder das Bewusstsein erlangt zu haben.

Körper­ver­letzung mit Todesfolge

Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten wegen Körper­ver­letzung mit Todesfolge sowie wegen weiterer Verstöße gegen das Jugend­schutz­gesetz (Ausschank von Branntwein an Jugendliche) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten und stellte fest, dass wegen eingetretener Verfah­ren­ver­zö­ge­rungen zwei Monate der Strafe als vollstreckt gelten.

BGH verwirft Revision

Der 5. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof

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