21.11.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss16.07.2013

BGH bestätigt Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfall zwischen Feuer­wehr­fahrzeug und LinienbusRevision gegen Urteil des Landgerichts als unbegründet verworfen

Der Bundes­ge­richtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt, mit der das Gericht den Fahrers eines Feuer­wehr­einsatz­fahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall zwischen Feuer­wehr­fahrzeug und Linienbus zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens war am 6. Juli 2011 in Hamburg-Tonndorf bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Licht­zei­che­n­anlage mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungs­bereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute teils schwer verletzt.

LG verurteilt Fahrer des Feuer­wehr­ein­satz­fahr­zeuges wegen fahrlässiger Tötung zur Freiheitsstrafe

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Fahrer des Feuer­wehr­ein­satz­fahr­zeuges wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiund­zwan­zig­facher fahrlässiger Körper­ver­letzung zu einer Freiheitsstrafe sechs Monaten und setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus.

Der Bundes­ge­richtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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