21.11.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss22.11.2016

BGH: Urteil gegen Autoraser rechtskräftigKeine Verletzung des sachlichen Rechts

Ein Autoraser wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dies hat der Bundes­ge­richtshof im Revisi­ons­ver­fahren nunmehr bestätigt.

Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts am 10. Juli 2015 mit einem geliehenen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtzentrum von Köln. Als er kurz vor einer Kreuzung wahrnahm, dass die nur noch 30 bis 40 Meter entfernte Licht­zei­che­n­anlage auf Gelblicht umsprang, wechselte der Angeklagte von der linken über die mittlere auf die rechte Fahrspur, um im Anhalten begriffene Fahrzeuge zu überholen. Dabei fuhr er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 109 km/h.

Tödliche Verletzungen eines Fahrradfahrers durch Kollision mit Auto

Auf der rechten Fahrspur kollidierte er mit dem Fahrzeug einer anderen Verkehrs­teil­nehmerin, die mit deutlich langsamerer Geschwindigkeit ebenfalls auf die rechte Fahrbahn wechselte. In der Folge schleuderte das Fahrzeug des Angeklagten über den Kreuzungs­bereich, prallte gegen den Mast einer Licht­zei­che­n­anlage und erfasste etwa 75 Meter nach dem Ausgangspunkt der Kollision einen 26-jährigen Fahrradfahrer. Der Geschädigte erlitt durch den Aufprall tödliche Verletzungen.

LG: Verurteilung zur Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

BGH: Revision des Angeklagten verworfen

Der Bundes­ge­richtshof hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das landge­richtliche Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

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