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Dokument-Nr. 156

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Entscheidung25.01.2005Bundesgerichtshof3 StR 486/04
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Bundesgerichtshof Entscheidung25.01.2005

Verurteilung wegen Bombendrohungen gegen Flugha­fen­be­treiber rechtskräftig

Das Landgericht Düsseldorf hat die Angeklagte, eine 29 Jahre alte Studentin, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in drei Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von zwei Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Gegenstand des Verfahrens sind Bombendrohungen, die die geständige Angeklagte telefonisch gegenüber den Betreibern der Flughäfen Düsseldorf, Köln und Frankfurt geäußert hat, um in einer Konflikt­si­tuation eine gemeinsame Flugreise mit ihrem Verlobten nicht antreten zu müssen. Die Einsatzleitung des Flughafens Düsseldorf veranlaßte hierauf umfangreiche Sperr- und Umlei­tungs­maß­nahmen sowie die Evakuierung und Durchsuchung des gesamten Flugha­fen­ge­ländes. Der festgestellte Gesamtschaden betrug mehr als 1,2 Mio. EUR.

Der Bundes­ge­richtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat.

Hinweis auf die Vorinstanz: LG Düsseldorf - 19/03 - 80 Js 840/03

Quelle: Pressemitteilung 21/05 des BGH vom 04.02.2005

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