18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 26072

Drucken
Beschluss24.01.2017Bundesgerichtshof1 StR 664/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2017, 250Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2017, Seite: 250
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Heidelberg, Urteil22.09.2016, 1 KLs 240 Js 7965/16
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss24.01.2017

BGH: Wegnahme von Gegenständen unter Verwendung von Reizgas begründet Strafbarkeit wegen schweren Raubes und gefährlicher Körper­ver­letzungReizgas stellt gefährliches Werkzeug dar

Wer Gegenstände eines anderen wegnimmt und dabei Reizgas verwendet, macht sich wegen schweren Raubs (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körper­ver­letzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) strafbar. Denn Reizgas stellt ein "gefährliches Werkzeug" im Sinne dieser Vorschriften dar. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Angeklagte einer Frau zunächst die Brille herun­ter­ge­schlagen und ihr sodann Reizgas aus der mitgeführten CS-Reizgass­praydose aus kurzer Entfernung direkt in die Augen gesprüht. Zweck dessen war die Ansichnahme von Handtasche und Smartphone der Frau. Die Augen der Frau begannen aufgrund des Reizgases sofort stark zu brennen und zu tränen. Die Frau konnte minutenlang nichts sehen, krümmte sich vor Schmerzen und litt unter starkem Brechreiz.

Landgericht verurteilte Angeklagten wegen schweren Raubs und gefährlicher Körper­ver­letzung

Das Landgericht Heidelberg verurteilte den Angeklagten aufgrund der Tat wegen schweren Raubs gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB und gefährlicher Körper­ver­letzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Es wertete das Reizgas als "gefährliches Werkzeug". Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Angeklagten.

Bundes­ge­richtshof stuft Reizgas als gefährliches Werkzeug ein

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision des Angeklagten zurück. Dieser habe sich wegen schweren Raubs und gefährlicher Körper­ver­letzung strafbar gemacht. Der Angeklagte habe bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendet, da CS-Reizgasspray nach der Art der Verwendung geeignet sei, erhebliche Verletzungen zu verursachen.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26072

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI