13.03.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
13.03.2025 
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 34861

Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
Drucken
Beschluss11.01.2022Bundesgerichtshof1 StR 447/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2022, 1967Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 1967
  • NStZ-RR 2022, 132Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR), Jahrgang: 2022, Seite: 132
  • StV 2022, 385Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV), Jahrgang: 2022, Seite: 385
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht München I, Urteil15.07.2021, 19 KLs 257 Js 217947/19
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss11.01.2022

Diagnostizierte dissoziale Persönlichkeits­störung genügt nicht zur Annahme einer Schul­d­un­fä­higkeitUnzureichende Angabe einer Diagnose im Sinne eines Klassifikations­merkmal ICD-10

Eine diagnostizierte dissoziale Persönlichkeits­störung genügt nicht zur Annahme einer Schul­d­un­fä­higkeit nach § 20 StGB. Die Angabe einer Diagnose im Sinne eines Klassifikations­merkmals ICD-10 ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Angeklagter im Juli 2021 vom Landgericht München I wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Im anschließenden Revisi­ons­ver­fahren vor dem Bundes­ge­richtshof ging es um die Frage, ob der Angeklagte wegen einer schweren anderen seelischen Störung im Sinne von § 20 StGB schuldunfähig ist. Beim Angeklagten war eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD 10 F 60.2) festgestellt worden.

Erfor­der­lichkeit eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens

Der Bundes­ge­richtshof hielt die Hinzuziehung eines Sachver­ständigen für erforderlich, um feststellen zu können, ob die diagnostizierte Persön­lich­keits­s­törung tatsächlich das Merkmal der schweren anderen seelischen Störung erfülle. Die diagnostizierte dissoziale Persön­lich­keits­s­törung sei eher unspezifisch. Die bloße Angabe einer Diagnose im Sinne eines der Klassi­fi­ka­ti­o­ns­merkmale ICD-10 genüge jedenfalls nicht.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34861

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI