15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 2075

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil14.03.2006

Blutspender sind über alle mit der Blutspende verbundenen Gefahren aufzuklären

Der Kläger verlangt von einem Bluts­pen­de­dienst Schmerzensgeld, Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden wegen aufgrund einer Blutspende eingetretener chronifizierter neuropathischer Schmerzen in seinem linken Arm.

Der Kläger erlitt durch den Einstich der Blutab­nah­me­kanüle eine Traumatisierung des Hautnervs des linken Unterarms, was ein spezifisches, jedoch seltenes Risiko einer Blutspende darstellt. Er leidet trotz dauernder Schmerz­mit­te­leinnahme weiterhin an Schmerzen im linken Unterarm, eine vollständige Genesung ist eher unwahr­scheinlich. Wegen der Medika­men­ten­einnahme kann der Kläger seinen Dienst als Polizeibeamter nur noch halbschichtig leisten. Er behauptet, über die mit einer Blutspende verbundenen Risiken nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Das Landgericht Kaiserslautern hat die Klage abgewiesen, das Oberlan­des­gericht Zweibrücken hat auf die hiergegen gerichtete Berufung der Klage weitgehend stattgegeben und dem Kläger ein Schmerzensgeld von 15.000 EUR zu erkannt. Dagegen richte sich die Revision der Beklagten.

Der Bundes­ge­richtshof hat die vom Berufungs­gericht an die Risiko­auf­klärung vor einer Blutspende angelegten Maßstäbe bestätigt. Gerade der fremdnützige Blutspender muss durch eine umfassende Risiko­auf­klärung in die Lage versetzt werden abzuschätzen, ob er ein – wenn auch seltenes – Risiko einer dauerhaften Beein­träch­tigung zum Wohle der Allgemeinheit hinzunehmen bereit ist. Es muss auch über seltene Risiken aufgeklärt werden, wenn sie für den Eingriff spezifisch sind und bei ihrer Verwirklichung die Lebensführung erheblich beeinträchtigen können.

Erläuterungen
Vorinstanz:

LG Kaiserslautern – 3 O 71/01

OLG Zweibrücken – 5 U 6/04

Quelle: Pressemitteilung Nr. 41/06 des BGH vom 14.03.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2075

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI