18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 8288

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Beschluss16.07.2009

BFH zur Haftung wegen Beihilfe zur Steuer­hin­ter­ziehung, wenn die Haupttäter nicht ermittelt werden könnenHaftung des Leiters der Wertpa­pier­ab­teilung eines Kreditinstituts für hinterzogene Steuern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Vollziehung eines Haftungs­be­scheides bis zum Ende des noch anhängigen finanz­ge­richt­lichen Klageverfahrens ausgesetzt.

Mit dem angefochtenen Bescheid hatte das Finanzamt den Leiter der Wertpa­pier­ab­teilung eines Kreditinstituts wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Haftung genommen (§ 71 der Abgabenordnung --AO--), weil auf dessen Initiative und mit dessen Billigung in zahlreichen Fällen Wertpapiere anonym ins Ausland übertragen worden waren. Das Finanzamt hatte trotz Kooperation des Kreditinstituts die betreffenden Steuer­pflichtigen zwar nicht ermitteln können; es hatte aber aufgrund von statistischen Auswertungen seiner bei anderen Steuer­pflichtigen getroffenen Feststellungen die Höhe der hinterzogenen Einkommensteuer geschätzt und (vermindert um einen Abschlag von 25 v.H.) zur Grundlage des angefochtenen Haftungs­be­scheides gemacht.

BFH hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungs­be­scheids

Der BFH hatte bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung ernstliche Zweifel, ob der Haftungs­be­scheid rechtmäßig ist. Es sei bisher höchst­rich­terlich nicht geklärt, welche Auswirkungen es für die Haftung wegen Beihilfe zur Steuer­hin­ter­ziehung (§ 71 AO) hat, wenn die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuer­hin­ter­ziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuer­hin­ter­ziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist. Es sei zweifelhaft, ob sich das Vorliegen einer Steuer­hin­ter­ziehung im Einzelfall mit Hilfe von Wahrschein­lich­keits­aussagen begründen lasse und ob eine statistisch belastbare Aussage über das Verhalten von Wertpa­pie­r­in­habern getroffen werden könne.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 71 des BFH vom 12.08.2009

der Leitsatz

AO §§ 71, 191, 370

FGO § 69

Es ist ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung (§ 71 AO) des Leiters der Wertpa­pier­ab­teilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland verlagert worden sind, jedoch die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuer­hin­ter­ziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuer­hin­ter­ziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist.

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8288

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI