18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 30210

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil18.08.2020

Prüfungs­be­fugnisse der Zollverwaltung nach Mindest­lohn­gesetz gegenüber ausländischen ArbeitgebernAusländische Unternehemen müssen Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung dulden

Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindest­lohn­gesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im In-land verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

In den genannten Verfahren hatten ausländische Trans­port­un­ter­nehmen Meldungen nach der Mindest­lohn­mel­de­ver­ordnung abgegeben und sog. grenz­über­schreitende Transporte durchgeführt, bei denen entweder nur die Entladung oder aber nur die Beladung in Deutschland erfolgt war; teilweise war zwischen den Parteien auch streitig, ob überhaupt solche Transporte stattgefunden hatten oder ob die Fahrer des ausländischen Trans­port­un­ter­nehmens nicht lediglich im sog. Transitverkehr tätig geworden waren, Deutschland also nur durchfahren hatten.

Hauptzollamt erließ unter Hinweis auf das MiLoG Prüfungs­ver­fü­gungen

Zur Aufklärung dieser Fälle erließ das Hauptzollamt unter Hinweis auf das MiLoG Prüfungs­ver­fü­gungen und forderte die Arbeitgeber auf, Arbeitsverträge, Lohna­b­rech­nungen und Arbeits­zeitauf­zeich­nungen etc. vorzulegen. Dagegen klagten die ausländischen Arbeitgeber und machten (u.a.) geltend, das MiLoG sei auf ausländische Trans­port­un­ter­nehmen nicht anwendbar und verstoße wegen der Prüfungs­be­fugnisse des Zolls gegen die bundess­taatliche Kompe­ten­z­ordnung, gegen das verfas­sungs­rechtliche Bestimmt­heitsgebot und gegen Unionsrecht. Die Klagen waren ganz überwiegend erfolglos.

BFH bejaht Rechtmäßigkeit der Prüfungs­ver­fü­gungen

Der BFH hat die Revisionen der Klägerinnen nun als unbegründet zurückgewiesen und entschieden, dass die streitigen Prüfungs­ver­fü­gungen und die damit verbundenen Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen rechtmäßig seien. Insbesondere sei es nach Art. 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zulässig gewesen, dass der Bundes­ge­setzgeber der Zollverwaltung Befugnisse zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG übertragen habe. Auf die streitige Frage, ob kurzzeitige Beschäftigungen überhaupt unter das MiLoG fallen, komme es hingegen nicht an; denn ungeachtet dieser Problematik müssten die Zollbehörden die Möglichkeit haben, überhaupt erst einmal festzustellen, in welchem Umfang die betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich im Inland beschäftigt würden bzw. worden seien.

Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30210

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI