15.11.2024
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Bundesfinanzhof Urteil15.04.2010

Leasing­son­der­zahlung durch Entfer­nungs­pau­schale und pauschale Kilometersätze abgegoltenPauschal­be­trags­rechnung deckt ebenfalls sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Kosten

Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärt­s­tä­tig­keiten und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, kann eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören. Soweit allerdings der Arbeitnehmer den PKW auch für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist die Leasing­son­der­zahlung durch die Entfer­nungs­pau­schale abgegolten. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Mit der Entfer­nungs­pau­schale sind sämtliche, durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlassten Kosten abgegolten, also auch die anteilige Leasing­son­der­zahlung. Der Bundesfinanzhof hat zudem klargestellt, dass der sofortige steuerliche Abzug der Leasing­son­der­zahlung in Höhe des auf die Auswärt­s­tä­tigkeit entfallenden Nutzungsanteils nicht in Betracht kommt, soweit der Arbeitnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrags die Kraft­fahr­zeug­kosten nach pauschalen Kilometersätzen geltend macht. Durch die Pauschal­be­trags­rechnung seien ebenfalls sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Kosten abgegolten.

Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof

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