18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 8325

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil28.05.2009

Steuerbefreiung auch für erzielte Umsätze als "Untervermittler"Mittelbare Verbindung zu Versi­che­rungs­makler ausreichend für Befreiung

Die Steuerfreiheit für die Tätigkeit als Versi­che­rungs­ver­treter nach § 4 Nr. 11 des Umsatz­steu­er­ge­setzes setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die Leistungen des Unternehmers die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versi­che­rungs­ver­mittlung - die am Abschluss der Versicherung interessierten Personen zusam­men­zu­führen - erfüllen. Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn ein Unternehmer dem Versi­che­rungs­ver­treter am Abschluss von Versicherungen interessierte Kunden benennt und bei Abschluss des Versi­che­rungs­ver­trages mit dem benannten Kunden eine sog. "Zufüh­rungs­pro­vision" erhält. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall hatte die Klägerin im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit häufig Kontakt mit Kunden, die an einem speziellen Versi­che­rungs­modell interessiert waren. Solche Interessenten benannte sie einem selbständigen Versi­che­rungs­makler und erhielt verein­ba­rungsgemäß bei Abschluss der Versicherung mit einem der benannten Kunden eine sog. Zufüh­rungs­pro­vision in Höhe von 80 % der Provision des Versi­che­rungs­maklers.

Finanzamt lehnt Steuerbefreiung ab

Finanzamt und Finanzgericht waren der Auffassung, dies reiche für die Bejahung der Steuerbefreiung nicht aus, weil die Klägerin lediglich einen Ausschnitt aus der Tätigkeit eines Versi­che­rungs­ver­treters erbracht habe und über die Akquisition von Kunden hinaus weder Vertrags­ab­schlüsse vorbereitet noch bei der Erfüllung oder Verwaltung von Versi­che­rungs­ver­trägen mitgewirkt habe.

BFH sieht Voraussetzungen für Steuerbefreiung erfüllt

Die Revision der Klägerin hatte Erfolg: Der Bundesfinanzhof entschied, für die erforderliche Verbindung zwischen dem Versi­che­rungs­ver­mittler und den Vertrags­parteien genüge eine mittelbare Verbindung über einen anderen Steuer­pflichtigen - hier den Versi­che­rungs­makler -, der selbst in unmittelbarer Verbindung zu einer dieser Parteien stehe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 74/09 des BFH vom 19.08.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8325

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI