18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 5874

Drucken
Urteil06.12.2007BundesfinanzhofV R 61/05
Vorinstanz:
  • Finanzgericht Düsseldorf, Urteil21.09.2005, 5 K 4658/01 U
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil06.12.2007

Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Der sog. Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der Finanz­ver­waltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglicht werde.

Der BFH hatte bisher nur in Fällen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) entschieden, dass der Abzug der in der Rechnung der GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich sei, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnung­s­tellung tatsächlich bestanden habe. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehre, trage die Feststel­lungslast dafür, dass der in der Rechung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers tatsächlich bestanden habe, weil für ihn eine Obliegenheit bestehe, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern.

Mit dem jetzigen Urteil werden diese Anforderungen auf alle Unternehmer - unabhängig von der Rechtsform, in der sie ihr Unternehmen betreiben - erstreckt.

Im Streitfall hob der BFH das Urteil des Finanzgerichts zwar aus verfah­rens­recht­lichen Gründen auf, wies die Klage aber, ebenso wie zuvor schon das Finanzgericht, ab.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38 des BFH vom 09.04.2008

der Leitsatz

1. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststel­lungslast dafür, dass der in der Rechnung einer GmbH angegebene Sitz tatsächlich bestanden hat.

2. Es besteht eine Obliegenheit des Leistungs­emp­fängers, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern.

3. Die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung sind für alle Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform, dieselben.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5874

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI