22.11.2024
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Bundesfinanzhof Urteil27.02.2014

Pocket-Bikes: Lieferung umsatz­steu­erfreiSteuerfreiheit erfasst auch Fahrzeuge für Sport- oder Freizeitzwecke

Die Lieferung von Motorräder, Motorroller und Quads in Miniaturausgabe (sog. Pocket-Bikes) an Privatpersonen in das Gemein­schafts­gebiet ist umsatz­steu­erfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In der vorliegenden Sache ging es um die Reichweite der Umsatz­steu­er­be­freiung für die inner­ge­mein­schaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge. Die Klägerin sah den Export von Pocket-Bikes als umsatz­steu­erfrei an, während das Finanzamt und das Finanzgericht (FG) die Auffassung vertraten, diese Lieferungen seien umsatz­steu­er­pflichtig, da Pocket-Bikes nicht für den Perso­nen­transport bestimmt seien, sondern nur für sportliche Zwecke und zum Umherfahren auf privatem Gelände genutzt werden könnten. Der BFH hob das Urteil des FG auf und gab der Klage statt: Die Steuerfreiheit erfasse zwar bei unions­rechts­kon­former Auslegung nur motorbetriebene Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güter­be­för­derung bestimmt seien. Darunter fielen aber auch solche Fahrzeuge, die lediglich für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet würden.

Umsatz­steu­er­be­freiung betrifft nur Export

Das Urteil des BFH betrifft nur die Befreiung des Exports der Pocket-Bikes von der deutschen Umsatzsteuer. Als inner­ge­mein­schaft­licher Erwerb unterliegt der Vorgang dagegen der Umsatz­be­steuerung im jeweiligen Heimatland des Käufers mit dem dort geltenden Steuersatz. Beträgt dieser (wie beispielsweise in Luxemburg) weniger als 19 %, erwirbt der Käufer das Pocket-Bike günstiger, beträgt er dagegen (wie in den meisten Mitgliedstaaten) mehr als 19 %, wird der Kauf für ihn teurer. Ob diese Erwer­bs­be­steuerung in den jeweiligen Mitgliedstaaten tatsächlich durchgeführt wird, ist allerdings für die Umsatz­steu­er­be­freiung der Lieferung unerheblich.

Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online

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