18.10.2024
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Bundesfinanzhof Beschluss26.04.2012

BFH erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH zur möglichen Minderung der Umsatz­steu­er­schuld bei Rabattgewährung durch ReisebürosAnstehendes EuGH-Urteil von erheblicher Bedeutung

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reise­ver­an­stalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, zu einer Minderung seiner Umsatz­steu­er­schuld berechtigt ist. Der BFH hat dies in der Vergangenheit bejaht, hat aber Zweifel, ob seine bisherige Auslegung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Der dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegten Rechtsfrage kommt erhebliche Bedeutung zu, da sie nicht nur die Reisebranche in Deutschland betrifft, sondern sich ebenso auf andere Bereiche auswirken kann, in denen Waren wie z.B. Pkws oder Dienst­leis­tungen über Vermittler verkauft werden. Das Urteil des Gerichtshofs dürfte zu einer unionsweiten Verein­heit­lichung führen.

Reisebüro erbringt steuer­pflichtige Vermitt­lungs­leistung gegenüber Reise­ver­an­stalter

Umsatz­steu­er­rechtlich ist zu beachten, dass das Reisebüro eine steuer­pflichtige Vermitt­lungs­leistung gegenüber dem Reiseveranstalter erbringt. Gewährt das Reisebüro aus der von ihm verdienten Vermitt­lungs­pro­vision einen Preisnachlass an den Reisekunden, stellt sich die Frage, ob die Zahlung an den Reisekunden das Entgelt für die an den Reise­ver­an­stalter erbrachte Vermitt­lungs­leistung mindert. Für eine derartige Minderung spricht, dass sich die Aufwendungen des Reisekunden für die Reise durch den Preisnachlass mindern. Gegen eine Minderung kann angeführt werden, dass die Vermitt­lungs­leistung des Reisebüros an den Reise­ver­an­stalter und die Reiseleistung des Reise­ver­an­stalters an den Reisekunden nicht gleichartig sind.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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