18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil25.07.2009

BFH: Kein Halbab­zugs­verbot bei fehlenden Betei­li­gungs­ein­künftenAuflö­sungs­verlust in vollem Umfang abziehbar

Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betrie­bs­ver­mö­gens­min­de­rungen, Anschaf­fungs­kosten oder Veräu­ße­rungs­kosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Kapital­be­tei­li­gungen nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes (EStG) ist jedenfalls dann nicht durch das Abzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Steuer­pflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin aus ihrer Beteiligung an einer AG wegen deren Insolvenz einen Auflö­sungs­verlust erlitten. Diesen Auflö­sungs­verlust setzten das Finanzamt wie auch das Finanzgericht nur zur Hälfte an. Im Verhältnis von Anteilseigner und Kapital­ge­sell­schaft gilt das sog. Halbein­künf­te­ver­fahren (ab 2008: Teilein­künf­te­ver­fahren): Um die Einnahmen des Anteilseigners nicht doppelt zu besteuern, wird deren Vorbelastung mit Körper­schaft­steuer bei der Kapital­ge­sell­schaft dadurch berücksichtigt, dass sie nur zur Hälfte bei dem Gesellschafter erfasst werden. Wenn man nur eine Hälfte steuerlich berücksichtigt, ist die jeweils andere Hälfte der Einnahmen steuerfrei und der Gesellschafter kann die hiermit in wirtschaft­lichem Zusammenhang stehenden Ausgaben auch nur zur Hälfte absetzen. Denn wären seine Einnahmen zur Hälfte steuerfrei und könnte er trotzdem seine Ausgaben in vollem Umfang abziehen, hätte er einen doppelten steuerlichen Vorteil. Fallen indes keine Betrie­bs­ver­mö­gens­meh­rungen oder Einnahmen an, kommt es auch nicht zu einer hälftigen Steuerbefreiung und - das ist das grundlegend Neue an dieser Entscheidung - die maßgebende Bedingung dafür, entsprechende Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen, tritt nicht ein. Der Auflö­sungs­verlust müsste dann - anders als Finanzamt und Finanzgericht entschieden - in vollem Umfang abziehbar sein.

Weil im Streitfall notwendige Feststellungen dazu fehlten, inwieweit die Klägerin durch ihre Beteiligung an der AG vermittelte Einnahmen erzielt hatte, verwies der Bundesfinanzhof das Verfahren zur weiteren Aufklärung an das Finanzgericht zurück.

Quelle: ra-online, BFH

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8394

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI