15.11.2024
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Dokument-Nr. 6187

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Urteil22.04.2008BundesfinanzhofIX R 29/06
Vorinstanz:
  • Hessisches Finanzgericht, Urteil25.04.2006, 12 K 594/03
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Bundesfinanzhof Urteil22.04.2008

Gebraucht­wa­gen­verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

Die Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkom­men­steu­er­ge­setzes (EStG) steuerbar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall erwarb der Kläger ein gebrauchtes BMW-Cabrio und verkaufte es binnen Jahresfrist. Den Veräu­ße­rungs­verlust macht er vergeblich in seiner Einkom­men­steu­e­r­er­klärung geltend. Auch vor dem Finanzgericht hatte der Kläger keinen Erfolg. Nach Auffassung des Finanzgerichts fallen unter den Begriff "anderes Wirtschaftsgut" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs, bei denen Wertstei­ge­rungen von vornherein ausgeschlossen seien.

Der Bundesfinanzhof sah dies anders und gab dem Kläger Recht. Das Gesetz erfasst anders als frühere Fassungen des EStG alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen. Der Gebrauchtwagen ist als körperlicher Gegenstand eine Sache und damit ein Wirtschaftsgut. Der BFH hielt sich nicht für berechtigt, Wirtschaftsgüter des täglichen Verbrauchs mangels objektiven Wertstei­ge­rungs­po­tentials aus dem Anwen­dungs­bereich der Vorschrift herauszunehmen. Eine entsprechende Einschränkung aufgrund eines Geset­ze­s­entwurfs der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung einer allgemeinen Wertzu­wachs­be­steuerung ist nicht Gesetz geworden. Der Kläger hatte den aus der Veräußerung erwirt­schafteten Verlust auch "erzielt". Das Gesetz objektiviert durch die verhältnismäßig kurzen Veräu­ße­rungs­fristen in typisierender Weise die Einkünf­teer­zie­lungs­absicht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 55/08 des BFH vom 11.06.2008

der Leitsatz

Die Veräußerung eines Gebraucht­kraft­wagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar.

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