21.11.2024
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Dokument-Nr. 7017

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Bundesfinanzhof Beschluss30.10.2008

Rücknahme der Vorlagen an das Bundes­ver­fas­sungs­gericht wegen rückwirkender Änderung des Gewer­be­steu­er­ge­setzes

Der Bundesfinanzhof hat seine Vorlagen an das Bundes­ver­fas­sungs­gericht vom 19. April 2007 zurückgezogen. In beiden Fällen hatten die Finanzämter zwischen­zeitlich den Klagen stattgegeben und damit in der Sache den Bedenken des Bundes­fi­nanzhofs gegen die rückwirkende Geset­ze­s­än­derung Rechnung getragen.

Aus der durch das Jahressteu­er­gesetz 2007 eingeführten Regelung können sich Nachteile bei der gewer­be­steu­er­lichen Verrechnung von Verlusten einer Perso­nen­ge­sell­schaft ergeben, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Die jetzt geltende Regelung war auch mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft gesetzt worden, in der noch eine günstigere Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs gegolten hatte. Die nachteilige Rückwirkung hatte das Gericht als verfas­sungs­widrig beurteilt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 111/08 des BFH vom 19.11.2008

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