24.11.2024
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Bundesfinanzhof Urteil08.12.2016

Gewerbesteuer: Konzert­ver­an­stalter müssen Kosten für Anmietung von Konzertsälen anteilig dem Gewinn hinzurechnen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Konzert­ver­an­stalter die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungs­stätten bei der Gewerbesteuer anteilig ihrem Gewinn hinzurechnen müssen.

Im zugrunde liegenden Fall mietete die Klägerin unter­schiedliche Räumlichkeiten für die Durchführung von Konzerten und anderen Veranstaltungen mit Künstlern an. Die Klägerin zog die Kosten für diese Mieten von ihrem Gewinn ab, nahm jedoch keine Hinzurechnung eines Anteils dieser Ausgaben nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewer­be­steu­er­ge­setzes vor. Nach dieser Regelung sind Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen anteilig dem Gewinn aus Gewerbetrieb hinzuzurechnen. Das Finanzamt erhöhte die Bemes­sungs­grundlage für die Gewerbesteuer nach dieser Vorschrift.

BFH bestätigt vom Finanzamt festgelegte Erhöhung der Bemes­sungs­grundlage für Gewerbesteuer

Der Bundesfinanzhof hatte das Verfahren wegen eines zunächst anhängigen Normen­kon­trol­ler­suchens eines anderen Finanzgerichts über die Verfas­sungs­kon­formität der streitigen Regelung bei dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht ausgesetzt. Nachdem das Bundes­ver­fas­sungs­gericht die Verfas­sungs­mä­ßigkeit bejaht hatte, bestätigte der Bundesfinanzhof jetzt die durch das Finanzamt getroffene Entscheidung. Eine gewer­be­steu­er­rechtliche Hinzurechnung gezahlter Mieten ist danach schon dann vorzunehmen, wenn das Unternehmen des Steuer­pflichtigen auf das Vorhandensein entsprechender Räume angewiesen ist. Unerheblich ist es hierbei, wenn sehr unter­schiedliche Immobilien nur für kurze Zeit angemietet werden. Es muss auch nicht hypothetisch geprüft werden, ob der Steuer­pflichtige jede einzelne Immobilie für die jeweilige Veranstaltung statt mieten auch hätte kaufen können.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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