15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 3087

Drucken
Urteil19.07.2006BundesfinanzhofII R 81/05
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil19.07.2006

Grundsteuer für selbstgenutzte Einfa­mi­li­en­häuser ist nicht verfas­sungs­widrig

Nach dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat nun auch der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen gehalten ist, selbstgenutzte Einfa­mi­li­en­häuser von der Grundsteuer auszunehmen. Aus dem Beschluss des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91) zur Vermögensteuer war abgeleitet worden, dass für selbstgenutzte Einfa­mi­li­en­häuser auch keine Grundsteuer erhoben werden dürfe.

Dem ist bereits das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in einem Kammer-Beschluss vom 21. Juni 2006 (1 BvR 1644/05) - allerdings ohne Begründung - nicht gefolgt. Nun hat sich auch der Bundesfinanzhof dieser Ansicht angeschlossen und liefert dazu auch eine ausführliche Begründung.

Der Beschluss des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Vermögensteuer habe einerseits keine formale Bindung für die Grundsteuer. Andererseits enthalte er aber auch inhaltlich keine für die Grundsteuer maßgeblichen Aussagen. Selbst wenn die Grundsteuer wie die Vermögensteuer eine Soller­trag­steuer wäre, könnte wegen ihres davon unberührten Real- und Objekt­steu­er­cha­rakters die Selbstnutzung der Einfa­mi­li­en­häuser nicht berücksichtigt werden. Für Real- und Objektsteuern sei charak­te­ristisch, dass das Steuerobjekt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Beteiligten und seine persönliche Beziehung zum Steuerobjekt erfasst und daher nicht auf die persönliche Leistungs­fä­higkeit abgestellt werde. Die Selbstnutzung eines Einfa­mi­li­en­hauses könne danach eine Freistellung von der Grundsteuer nicht erfordern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 44/06 des BFH vom 13.09.2006

der Leitsatz

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 14, Art. 106 Abs. 6

BVerfGG § 31 Abs. 1 und 2

GrStG § 1, § 2 Nr. 2, §§ 13 ff.

Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3087

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI