14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.

Dokument-Nr. 4121

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil14.02.2007

BFH zur Steuer­ver­güns­tigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betrie­bs­vermögenGegenstand muss beim Übertragenden und beim Erwerber zum Betrie­bs­vermögen gehören

Nach einem Urteil des Bundes­fi­nanzhofs ist nur der Erwerb solchen Betrie­bs­ver­mögens erbschaft- oder schen­kung­s­teu­er­rechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber Betrie­bs­vermögen ist.

Damit hat der Bundesfinanzhof die gelegentlich vertretende Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen beim Erwerber Betrie­bs­vermögen geworden sei.

Das Urteil ist zu § 13 a des Erbschaft­steu­er­ge­setzes ergangen. Das Erbschaft­steu­er­gesetz wurde vom Bundes­ver­fas­sungs­gericht (BVerfG, Beschluss v. 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 -) jüngst für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, ist aber längstens bis Ende 2008 noch anzuwenden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/07 des BFH vom 04.04.2007

der Leitsatz

1. Die Steuer­ver­güns­ti­gungen des § 13 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ErbStG sind nur zu gewähren, wenn das erworbene Vermögen sowohl auf Seiten des Erblassers oder Schenkers als auch auf Seiten des Erwerbers Vermögen i.S. des Abs. 4 Nr. 1 oder 2 der Vorschrift gewesen bzw. geblieben ist.

2. Für die gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG vorzunehmenden Feststellungen über die Art der wirtschaft­lichen Einheit und --bei Betrie­bs­grund­s­tücken, die zu einem Gewerbebetrieb gehören-- über den Gewerbebetrieb sind die Verhältnisse beim Erblasser oder Schenker maßgebend. Ob die erworbene wirtschaftliche Einheit beim Erwerber Betrie­bs­grundstück geblieben ist, ist im Rahmen der Steuer­fest­setzung zu prüfen.

3. Übertragen Eheleute ein ihnen zu Miteigentum gehörendes Grundstück, das dem Betrieb eines der Ehegatten dient, im Wege vorweg­ge­nommener Erbfolge zusammen mit dem Betrieb auf ein Kind, ändert § 26 BewG nichts an der Rechtsfolge des § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG, wonach auch der Mitei­gen­tums­anteil des Ehegatten und Betrie­bs­in­habers kein Betrie­bs­grundstück ist.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4121

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI