15.11.2024
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Bundesfinanzhof Beschluss20.02.2013

Prostituierte erzielen Einkünfte aus GewerbebetriebBFH gibt bisherige Rechtsprechung auf

Selbstständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Mit seinem Urteil gab der Bundesfinanzhof seine frühere Auffassung auf, nach der Prostituierte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" keine gewerblichen, sondern sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG erwirt­schafteten (vgl. Beschluss vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S). Der Bundesfinanzhof folgte mit seiner nunmehr getroffenen Entscheidung der in der Verwaltung und der Literatur allgemein vertretenen Auffassung, nach der Prostituierte mit ihrer Tätigkeit einen Gewerbebetrieb unterhalten.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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