Bundesfinanzhof Beschluss20.02.2013
Prostituierte erzielen Einkünfte aus GewerbebetriebBFH gibt bisherige Rechtsprechung auf
Selbstständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Mit seinem Urteil gab der Bundesfinanzhof seine frühere Auffassung auf, nach der Prostituierte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" keine gewerblichen, sondern sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG erwirtschafteten (vgl. Beschluss vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S). Der Bundesfinanzhof folgte mit seiner nunmehr getroffenen Entscheidung der in der Verwaltung und der Literatur allgemein vertretenen Auffassung, nach der Prostituierte mit ihrer Tätigkeit einen Gewerbebetrieb unterhalten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online