20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 5779

Drucken
Urteil18.03.2008Bundesarbeitsgericht9 AZR 186/07
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil15.02.2007, 3 Sa 46/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil18.03.2008

BAG: Rückzah­lungs­ver­ein­barung von Studienkosten unwirksamDarle­hens­vertrag verletzt das Trans­pa­renzgebot

Das Bundes­a­r­beits­gericht hatte sich mit der Wirksamkeit einer Rückzah­lungs­ver­ein­barung von Studienkosten befasst und entschieden, dass die dem Fall zugrunde liegende Vereinbarung gegen das Trans­pa­renzgebot verstößt, weil u. a. nicht klar war, ob der Arbeitnehmer nach dem Studium überhaupt und wenn ja mit welcher Tätigkeit und Vergütung eingestellt werden sollte.

Der Beklagte begann im Anschluss an seine erfolgreiche Ausbildung bei der Klägerin zum Sozia­l­ver­si­che­rungs­fachwirt im Jahre 2003 ein Studium „Gesund­heits­ökonomie im Praxisverbund“. Zur Förderung des Studiums schlossen die Parteien einen „Volon­ta­ri­ats­vertrag“.

Danach erhielt der Beklagte als Darlehen der Klägerin für die restliche Zeit des Studiums einen monatlichen Betrag in Höhe der Vergütung eines Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr sowie einen monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 190,00 Euro. Die Gesamt­da­r­le­henssumme sollte in 60 gleichen Monatsraten durch eine Anschluss­tä­tigkeit des Beklagten bei der Klägerin nach erfolgreichem Studi­e­n­ab­schluss abgebaut werden. Nachdem der Beklagte sein Studium erfolgreich beendet hatte, bot ihm die Klägerin eine Tätigkeit mit der Vergütung eines Sozia­l­ver­si­che­rungs­fachwirts an. Das lehnte der Beklagte ab. Die Klägerin verlangt deswegen die Rückzahlung des Darlehens in Höhe von 23.921,85 Euro.

Das Bundes­a­r­beits­gericht hat ebenso wie das Landes­a­r­beits­gericht die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehens. Die Darle­hens­ver­ein­barung verletzt das Trans­pa­renzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt den Beklagten unangemessen. Sie ist nicht klar und verständlich. Unklar geblieben ist, ob überhaupt und - wenn ja - mit welcher Tätigkeit und Vergütung der Beklagte eingestellt werden sollte. Eine derartig lückenhafte Vertrags­ge­staltung eröffnet dem Arbeitgeber ungerecht­fertigt weitgehende Entschei­dungs­spielräume. Deren Auswirkungen sind für den Arbeitnehmer bei Vertrags­ab­schluss nicht vorhersehbar.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/08 des BAG vom 18.03.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5779

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI