18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 33846

Drucken
Urteil21.03.2024Bundesarbeitsgericht6 AZR 45/23
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil21.03.2024

Nichtig­keitsklage ist kein statthafter Rechtsbehelf bei Rüge der Verletzung der Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV

Der Sechste Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts hat über eine Nichtig­keitsklage entschieden, mit der eine Verletzung des grund­rechts­gleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerügt wurde, weil der Senat bei Erlass der angegriffenen Entscheidung vom 8. November 2022 seine Vorla­ge­ver­pflichtung an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV verletzt habe.

Der Senat hat im Anschluss an das Urteil des Bundes­fi­nanzhofs vom 10. Oktober 2023 (- IX K 1/21 -) die Nichtig­keitsklage als nicht statthaft angesehen. Die Verkennung einer Vorla­ge­ver­pflichtung (durch das vorschriftsmäßig besetzte Gericht) ist kein Beset­zungs­mangel iSd. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Die Nichtig­keitsklage gehört in diesen Fällen auch nicht zu dem zu erschöpfenden Rechtsweg iSd. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG. Insoweit kann die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vielmehr unmittelbar mit der Verfas­sungs­be­schwerde gegen die letzt­in­sta­nzliche Entscheidung geltend gemacht werden.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33846

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI