18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 11347

Drucken
Urteil23.03.2011Bundesarbeitsgericht5 AZR 7/10
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht München, Urteil12.11.2009, 3 Sa 579/09
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil23.03.2011

BAG: Im Entlei­her­betrieb geltende Ausschluss­fristen auf „Equal Pay“-Anspruch des Leiha­r­beit­nehmers nicht anwendbarAusschluss­fristen gehören bei unions­rechts­kon­former Auslegung des Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setzes nicht zu wesentlichen, den Leiha­r­beit­nehmern zu gewährenden Arbeits­be­din­gungen

Kann der Leiha­r­beit­nehmer von seinem Vertrags­a­r­beitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeits­be­din­gungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entlei­her­betrieb geltenden Ausschluss­fristen nicht einhalten. Dies entschied das Bundes­a­r­beits­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde von der Beklagten bei der tarifgebundenen C. GmbH mehrjährig als Leiha­r­beit­nehmer eingesetzt. Er hat nach Beendigung seines Arbeits­ver­hält­nisses geltend gemacht, die C. GmbH gewähre ihren vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern eine höhere Vergütung als die ihm von der Beklagten geleistete. Er fordert Vergü­tungs­nach­zahlung für mehrere Jahre. Sein Arbeitsvertrag enthält keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen. Arbeitnehmer der Stamm­be­leg­schaft des Entlei­her­be­triebs müssen eine tarif­ver­traglich geregelte Ausschlussfrist beachten. Die Parteien streiten darüber, ob diese Ausschlussfrist die Entgel­t­ansprüche des Klägers untergehen ließ, weil er diese nicht fristwahrend schriftlich geltend machte. Mit dieser Begründung hat das Landes­a­r­beits­gericht die Klage im Wesentlichen abgewiesen.

Rückweisung der Sache an das Landes­a­r­beits­gericht

Auf die Revision des Klägers ist die Sache vom Bundes­a­r­beits­gericht an das Landes­a­r­beits­gericht zurückverwiesen worden. Im Entlei­her­betrieb geltende Ausschluss­fristen gehören bei unions­rechts­kon­former Auslegung des Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setzes nicht zu den wesentlichen Arbeits­be­din­gungen, die der Verleiher den Leiha­r­beit­nehmern „gewähren“ muss. Das Landes­a­r­beits­gericht muss deshalb noch feststellen, ob mit dem Kläger hinsichtlich Qualifikation und Tätigkeit vergleichbare Stamm­a­r­beit­nehmer des Entlei­her­un­ter­nehmens ein insgesamt höheres Entgelt als der Kläger erzielten.

Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11347

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI