18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 28694

Drucken
Urteil12.12.2018Bundesarbeitsgericht5 AZR 124/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2019, 243Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 243
  • NZA 2019, 549Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), Jahrgang: 2019, Seite: 549
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil17.03.2017, 4 Ca 2891/16
  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil10.01.2018, 4 Sa 449/17
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil12.12.2018

BAG: Vergü­tungs­pflicht der Umkleidezeiten kann mittels Tarifvertrags ausgeschlossen werdenAusschluss ebenfalls durch Arbeitsvertrag möglich

Die grundsätzliche Vergü­tungs­pflicht für Umkleidezeiten kann durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Dies ist ebenfalls durch einen Arbeitsvertrag möglich. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Beschäftigter eines Chemi­e­un­ter­nehmens im Jahr 2016 auf Feststellung, dass die Zeit für die Anlegung der vorge­schriebenen Schutzkleidung vergü­tungs­pflichtig ist. Die Arbeitgeberin verwies darauf, dass Umkleidezeiten entsprechend einer tarif­ver­trag­lichen Regelung weder vergütet noch auf dem Arbeitskonto gutgeschrieben werden müssen. Die Regelung im Tarifvertrag sah vor, dass durch eine Betrie­bs­ver­ein­barung bestimmt werden soll, ob und gegebenenfalls wie ein Ausgleich für Umkleidezeiten gewährt wird. Eine solche Betrie­bs­ver­ein­barung existierte jedoch in dem Unternehmen nicht. Sowohl das Arbeitsgericht Mönchengladbach als auch das Landes­a­r­beits­gericht Düsseldorf wiesen die Klage des Arbeitnehmers ab. Dagegen richtete sich dessen Revision.

Umkleidezeiten wegen tarif­ver­trag­licher Regelung nicht vergü­tungs­pflichtig

Das Bundes­a­r­beits­gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Klägers zurück. Es bestehe kein Anspruch auf Vergütung für Umkleidezeiten. Zwar handle es sich dabei grundsätzlich um vergü­tungs­pflichtige Arbeitszeit, jedoch beinhalte der Tarifvertrag eine gesonderte Regelung. Da bei der Beklagten keine Betrie­bs­ver­ein­barung besteht, die einen Ausgleich für die erforderliche Umkleidezeit regelt, habe der Kläger keinen Anspruch auf Vergütung dieser Zeiten. Sowohl durch einen Arbeits- als auch durch einen Tarifvertrag könne eine gesonderte Vergü­tungs­re­gelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Umkleidezeiten getroffen werden.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28694

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI