18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 12403

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil12.10.2011

Bonuszahlung 2008: Investmentbank darf Bonuszahlung bei Verlusten kürzenBank kann bei hohen Verlusten in Aussicht gestellten Bonus nach billigem Ermessen reduzieren

Wenn eine Bank eine hohe Bonuszahlung "vorläufig" festgesetzt hat, ist sie an diese Zusage nicht gebunden, wenn sich später herausstellt, dass hohe Verluste zu erwarten sind. Sie kann dann einen anderen angemessenen Bonus auszahlen. Dies geht aus einem Urteil des Bundes­a­r­beits­ge­richts hervor.

Die Parteien streiten über eine Bonuszahlung für das Jahr 2008. Der Kläger war in der Invest­ment­sparte der D. AG als Sales/Kundenberater beschäftigt. Sein Arbeits­ver­hältnis ging aufgrund einer Verschmelzung auf die beklagte Bank über. Er erhielt nach dem Arbeitsvertrag ein festes Brutto­mo­nats­gehalt und eine variable Vergütung, die im Ermessen der Beklagten stand. Im August 2008 beschloss der Vorstand der D. AG, für die Mitarbeiter der Invest­ment­sparte einen Bonuspool in Höhe von 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dies wurde den Beschäftigten mitgeteilt. Am 19. Dezember 2008 erhielt der Kläger einen „Bonusbrief“, wonach der Bonus „vorläufig“ auf EUR 172.500,00 brutto festgesetzt wurde. Im Februar 2009 beschloss der Vorstand der D. AG, im Hinblick auf das negative operative Ergebnis von etwa 6,5 Mrd. Euro lediglich einen um 90 % gekürzten Bonus iHv. 17.250,00 Euro brutto zu zahlen. Mit seiner Klage macht der Kläger die Differenz zum vollen Bonus geltend.

Gerichte weisen Klage ab

Arbeitsgericht und Landes­a­r­beits­gericht (Urteile v. 20.09.2010 - 7 Sa 2082/09 u.a. -)haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.

Grundsätze billigen Ermessens wurden beachtet

Bei der Festsetzung des Bonus im Februar 2009 hat die Rechts­vor­gängerin der Beklagten nach Auffassung des Senats die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet. Zwar musste die D. AG dabei die Zusage des Bonuspools berücksichtigen. Im Hinblick auf die erwirt­schafteten Verluste war es jedoch auch unter Berück­sich­tigung der Leistung des Klägers nicht unangemessen, den Bonus deutlich zu reduzieren.

Hinweis

Die Revisionen in 12 Fällen mit vergleichbaren vertraglichen Regelungen blieben ebenfalls erfolglos. In einem Fall ist das landes­a­r­beits­ge­richtliche Urteil aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landes­a­r­beits­gericht zurückverwiesen worden.

Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12403

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI