23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 9834

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Beschluss23.06.2010

Bundes­a­r­beits­gericht kippt TarifeinheitKein übergeordneten Grundsatz für einheitliche Tarifregelungen bei verschiedenen Arbeits­ver­hält­nissen derselben Art gegeben

Der zehnte Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts hat entschieden, dass künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander zulässig sind und sich damit der Rechts­auf­fassung zur Tarifeinheit des Vierten Senats des Bundes­a­r­beits­ge­richts angeschlossen.

Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeits­ver­hält­nissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koali­ti­o­ns­mit­glied­schaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbands­mit­glied­schaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (so genannte Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeits­ver­hältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.

Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9834

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI