18.10.2024
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Dokument-Nr. 15376

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Urteil05.03.2013Bundesarbeitsgericht1 AZR 417/12
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil07.03.2012, 16 Sa 809/11
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Bundesarbeitsgericht Urteil05.03.2013

Altersgrenzen in Betrie­bs­ver­ein­ba­rungen zulässigRegelung über Altersgrenze für Beendigung von Arbeits­ver­hält­nissen verstößt nicht gegen Verbot der Alters­dis­kri­mi­nierung

Altersgrenzen in Betrie­bs­ver­ein­ba­rungen, nach denen das Arbeits­ver­hältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Arbeitnehmer die Regel­al­ters­grenze der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung erreicht, sind wirksam. Dies entschied das Bundes­a­r­beits­gericht.

Der im Jahr 1942 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 1980 bei der Beklagten beschäftigt. Nach der von beiden Parteien unterzeichneten "Einstel­lungs­mit­teilung" war das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine bei der Beklagten bestehende Gesamt­be­trie­bs­ver­ein­barung aus dem Jahr 1976 sah die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses mit Erreichen des 65. Lebensjahres vor. Dieses vollendete der Kläger im August 2007. Mit seiner Klage hat er sich gegen die Beendigung seines Arbeits­ver­hält­nisses gewandt.

Regelung über Altersgrenze steht nicht im Widerspruch zur Vereinbarung eines unbefristeten Arbeits­ver­hält­nisses

Beide Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb auch vor dem Bundes­a­r­beits­gericht erfolglos. Gesamt­be­triebsrat und Arbeitgeber können in einer freiwilligen Gesamt­be­trie­bs­ver­ein­barung eine Altersgrenze für die Beendigung von Arbeits­ver­hält­nissen regeln. Dabei haben sie die Grundsätze von Recht und Billigkeit (§ 75 Abs. 1 BetrVG) zu beachten. Diese sind gewahrt, wenn die Altersgrenze an den Zeitpunkt anknüpft, zu dem der Arbeitnehmer die Regel­al­tersrente aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung beziehen kann. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Die Vereinbarung eines unbefristeten Arbeits­ver­hält­nisses ist auch keine, die Alters­gren­zen­re­gelung der Gesamt­be­trie­bs­ver­ein­barung verdrängende einzel­ver­tragliche Abmachung.

Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

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